Kommentar

Unschuld vermuten! Alexander Müller, 02.03.2012 11:04 Uhr

Berlin - 

Steuerfahnder gehören zu den Gästen, über die man sich als Unternehmen am wenigsten freut. Der Schock dürfte nicht nur bei den Mitarbeitern tief sitzen, sondern auch bei den Apothekern – und zwar unabhängig von ihrer Software. Denn sie müssen befürchten, erneut unter Generalverdacht gestellt und als Steuerhinterzieher gebrandmarkt zu werden. Vorverurteilungen sind aber vollkommen fehl am Platz.

 

Bis klar ist, gegen wen die Behörden weshalb ermitteln, muss die Unschuldsvermutung gelten – auch für Lauer-Fischer und seine Kunden. Nach den bisherigen Erkenntnissen sind Apotheken bei Betriebsprüfungen nicht unangenehm aufgefallen.

Ein Grund für den Dauerverdacht liegt in der Komplexität der Apotheken-EDV. Die Steuerprüfer beißen sich trotz Schulungen und hoch gerüsteter Technik die Zähne an der Warenwirtschaft aus. Vor allem im GKV-Bereich gibt es für Finanzprüfer etliche Stolperfallen: So wurde der Kassenabschlag in mehreren Fällen als Einkaufsrabatt veranschlagt – mit entsprechenden Folgen für die Rohgewinnschätzung.

Auch die vielfach gescholtene Storno-Taste in der Software ist an sich nichts Böses und wird im Apothekenalltag gebraucht. Dass man damit theoretisch betrügen kann, macht noch nicht gleich eine ganze Branche kriminell. Das ist das alte Beispiel mit dem Küchenmesser.