Schreiben an GKV-Spitzenverband

Unbezahlte Ordnungsgelder: FA fordert Strafe für DocMorris 08.10.2026 14:02 Uhr

Berlin - 

Dass DocMorris gerichtlich verhängte Ordnungsgelder über Jahre hinweg nicht bezahlte, ist laut Freier Apothekerschaft (FA) ein Beweis für fehlende Rechtstreue. Der Verein fordert den GKV-Spitzenverband daher auf, doch noch Vertragsmaßnahmen gemäß Rahmenvertrag einzuleiten.

Trotz dokumentierter Rechtsverstöße hatte der GKV-Spitzenverband es abgelehnt, die von der FA geforderte Vertragsstrafe auszusprechen. Zur Begründung verwiesen die Kassen darauf, Vertragsmaßnahmen dienten allein der Sicherung künftiger Vertragstreue – es gebe keinen Anlass zu der Annahme, dass DocMorris die Rechtsprechung in Zukunft nicht achten werde.

„Diese Begründung ist angesichts der jüngsten Berichterstattung zu den unbezahlten Ordnungsgeldern von DocMorris nicht mehr haltbar“, so die FA-Vorsitzende Daniela Hänel. „Ein Unternehmen, das Gerichtsurteile ignoriert und gerichtliche Ordnungsgelder nicht zahlt, wird sich nicht deshalb künftig an die Regeln halten, nur weil der GKV-Spitzenverband es hofft. Vertrauen ist gut, Durchsetzung ist besser.“

Gerade für ausländische Versandapotheken halte das Gesetz ein wirksames Instrument bereit: Nach § 129 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB V) könnten Vertragsstrafen so ausgestaltet werden, dass die Berechtigung zur weiteren Versorgung von GKV-Versicherten bis zur vollständigen Begleichung der Vertragsstrafe ausgesetzt werde. Die FA hat dem GKV-Spitzenverband eine Frist von zwei Wochen gesetzt, die Angelegenheit neu zu prüfen.

„Um jedem Missverständnis vorzubeugen: Vor-Ort-Apotheken gewähren keine Rabatte oder Gutscheine. Dies tun wir aus Überzeugung für geltendes Recht und zum Schutz des Solidarprinzips, das eine unzulässige Bevorteilung einzelner Patienten ausschließt“, so Hänel. „Wir fordern keine Befugnis für unzulässige Preisnachlässe, sondern die Durchsetzung bestehender Regeln für alle Marktteilnehmer – auch für ausländische Versender. Wenn der GKV-Spitzenverband tatenlos zuschaut, toleriert er eine ungleiche Behandlung zu Lasten der gesetzestreuen Apotheken vor Ort.“