Niederlande

Strenge Auflagen für DocMorris & Co. Patrick Hollstein, 22.03.2011 15:19 Uhr

Berlin - 

Für niederländische Versandapotheken wie die MedcoCelesio-Töchter DocMorris und Europa Apotheek Venlo (EAV) oder den Schlecker-Ableger Vitalsana könnte es in Zukunft deutlich ungemütlicher werden. Denn die niederländischen Behörden wollen ab sofort genauer hinschauen, was die Einhaltung des Apothekenrechts angeht. Die niederländischen Regeln lassen sich allerdings teilweise nicht mit den deutschen Vorschriften in Einklang bringen, die die Versender bei der Lieferung an deutsche Verbraucher ebenfalls beachten müssen. Sollte keine Lösung gefunden werden, könnten Teile des Geschäfts sogar zusammenbrechen.

Vor einem Jahr hatte ein Apotheker, der zuvor bei der EAV für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständig war, seinen ehemaligen Arbeitgeber bei den Gesundheitsbehörden angezeigt. Laut Beschuldigungsschreiben wurden wichtige pharmazeutische Bestimmungen nicht eingehalten, zum Beispiel was die Kontrolle und Archivierung der Rezepte, die Pflege der Patientenakten, die Lagerung der Medikamente oder die Etikettierung der Packungen angeht.

Die Behörden haben nach Informationen von APOTHEKE ADHOC jetzt reagiert und ihre Richtlinien überarbeitet. Gestern wurden die Versandapotheken bei einem Treffen darüber informiert, dass sie künftig sämtliche Vorschriften einzuhalten haben. Die Übergangsfrist beträgt drei Monate.


Anwesenheits- und Kontrollpflichten könnten die Versender mit etwas Anstrengung möglicherweise ebenso hinbekommen wie die Beteiligung der meist in Gewerbegebieten untergebrachten Versandapotheken an Not- und Wochenenddiensten. Bei anderen Vorschriften stehen die Versandhändler dagegen vor größeren Problemen: So müssen Papierrezepte gemäß den niederländischen Bestimmungen in der Apotheke archiviert werden und nach der Abrechnung zurück geholt werden.

Außerdem können Angaben zu Indikation und Dosierung nicht, wie in den Niederlanden vorgeschrieben, auf alle abgegebenen Packungen aufgebracht werden, wenn die erforderlichen Informationen nicht standardmäßig auf dem Rezept aus Deutschland vermerkt sind.

Bei DocMorris/EAV wollte man noch keine Stellungnahme abgeben. Nach dem Informationsgespräch will man nun auf die schriftliche Stellungnahme warten. Die Behörden hätten alle grenznahen Apotheken eingeladen und auf die niederländische Rechtslage hingewiesen. „Erst nach Vorlage und Analyse des Briefes werden wir dazu konkret Stellung nehmen“, sagte EAV-Chef Klaus Gritschneder gegenüber APOTHEKE ADHOC.