Apotheken-EDV

Steuerfahndung bei Lauer-Fischer Alexander Müller, 01.03.2012 17:20 Uhr

Berlin - 

Das Softwarehaus Lauer-Fischer ist ins Fadenkreuz der Steuerfahndung geraten. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC wurden heute die Zentrale in Fürth und andere Standorte der CompuGroup-Tochter durchsucht. Mittlerweile ist die Aktion beendet. Wonach die mehrköpfigen Ermittlerteams gesucht haben, ist bislang unbekannt. Lauer-Fischer hat sich in der Sache noch nicht geäußert.

 

Möglicherweise geht es bei den Ermittlungen um ein illegales Softwaremodul. Denn bei Betriebsprüfungen in Apotheken waren den Finanzbehörden in der Vergangenheit Daten in die Hände gefallen, die eine Manipulation der Warenwirtschaft ermöglichen. Und die Spur der sogenannten „Zapper“ führte offenbar auch zum ehemals apothekereigenen Softwarehaus.

Mit einem Zapper lassen sich die im Kassensystem gespeicherten Daten nachträglich verändern, etwa über eine Kürzung des Tagesabschlussbons (Z-Bon). Der bar entnommene Betrag wird dabei im System auf alle (nicht preisgebundenen) Artikel verteilt, deren Verkaufspreis entsprechend gesenkt wird. Der Trick: Die Manipulationssoftware ist auf einem externen Datenträger gespeichert und hinterlässt im System keine Spuren. Eine andere Generation von Zappern spielt einen zweiten Datensatz in die Warenwirtschaft, der die Manipulation verschleiert und nur die Daten des Z-Bons ändert.

 

 

Inwiefern Lauer-Fischer tatsächlich illegale Technik vertrieben hat, ist nicht bekannt. Das Softwarehaus hat Anfragen in der Vergangenheit wiederholt ausweichend beantwortet. Doch Vertreter der zuständigen Oberfinanzdirektion hatten dem Vernehmen nach schon im Frühjahr 2011 einen Termin beim Vorstand. Das Gespräch soll ergebnislos abgebrochen worden sein.

Wie ehemalige Angestellte berichten, musste der Außendienst Anfragen zur Technik an spezielle Mitarbeiter im Unternehmen weitergeben. Das Ganze soll sich im kleinen Rahmen bewegt haben. Heute wird die Technik den Informationen nach gar nicht mehr eingesetzt – zumal sie sich bei einer digitalen Betriebsprüfung durchaus aufspüren lässt.

Sollte sich der Verdacht erhärten, droht nicht nur den Apotheken Ungemach: Denn wenn Lauer-Fischer beteiligt war, könnten die Finanzbehörden auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung plädieren. Da Betriebsprüfungen bis zu sieben Jahre rückwirkend durchgeführt werden können, stünde dann – je nach Anzahl der Fälle – eine hohe Gesamtsumme an Hinzuschätzungen oder Steuernachzahlungen im Raum.