Apothekerkammer

Sanicare fehlt als Beitragszahler Alexander Müller, 09.10.2012 09:49 Uhr

Berlin - 

Die Insolvenz von Sanicare hat nicht nur Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung oder Marktanteile im Versandhandel: Kann das Unternehmen nicht fortgeführt werden, verliert die Landesapothekerkammer Niedersachsen (LAK) einen ihrer größten Beitragszahler: Die Gruppe hatte 2011 einen Umsatz von 520 Millionen Euro eingefahren, für die Kammer steht damit rund eine halbe Million Euro auf dem Spiel.

 

Der Beitragssatz der Apothekerkammer liegt bei 0,115 Prozent des Umsatzes und ist – anders als in anderen Bundesländern – nicht gedeckelt. Demnach musste Sanicare allein für den Umsatz der Versandapotheke von 216 Millionen Euro im vergangenen Jahr rund 250.000 Euro Kammerbeitrag zahlen. Immer wieder hatte Sanicare-Chef Johannes Mönter moniert, dass er die juristischen Angriffe der Kammer gegen ihn mitfinanzieren musste.

Umsätze aus dem Krankenhausgeschäft werden in Niedersachsen nur zu einem Drittel berücksichtigt. Die Kammer hatte vor zehn Jahren einmal versucht, diesen Rabatt abzuschaffen, doch Sanicare hatte erfolgreich dagegen geklagt. Rund 208 Millionen Euro in diesem Bereich entsprachen 2011 somit zusätzlichen Kammerbeiträgen von rund 80.000 Euro.

Hinzu kommen noch die Umsätze der zur Gruppe gehörenden Vor-Ort-Apotheken, die voll in den Kammerbeitrag einfließen. Die Erlöse aus dem medizinischen Versorgungszentrum und dem Bereich Home-Care werden dagegen nicht berücksichtigt. Entsprechend den von Sanicare publizierten Umsatzzahlen hat Mönter im vergangenen Jahr mehr als eine halbe Million Euro an die Kammer gezahlt.

 

 

Die kommenden Wochen werden zeigen, was mit der Sanicare-Gruppe passiert. Die Umsätze der Versandapotheke dürfte die LAK allerdings zum großen Teil verlieren. Denn das Geschäft wird sich auch auf Anbieter in anderen Bundesländern oder im Ausland verteilen.

Auch bei der Krankenhausversorgung könnte es Ausfälle für die Kammer geben: Sanicare hatte nicht nur in Niedersachsen Kliniken beliefert. Ein neuer Eigentümer müsste die bestehenden Verträge je nach Lage der Klinik wahrscheinlich abgeben. Denn nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) darf die Entfernung vom Krankenhaus zur Apotheke nicht zu groß sein. Die Versorgung würde entsprechend auf näher gelegene Apotheken in anderen Bundesländern übergehen.

Kurioserweise könnte die LAK davon aber sogar profitieren: Bei den Beiträgen an die Bundesapothekerkammer (BAK) werden alle Umsätze aus einem Bundesland pauschal veranschlagt. Trotz der eigenen Rabattregelung im Krankenhausbereich musste die niedersächsische Kammer also den vollen Satz an die BAK abdrücken.