AvP-Insolvenz

Problem: Herstellerrabatt APOTHEKE ADHOC, 05.10.2020 11:09 Uhr

Inkasso trifft Insolvenz: Die AvP-Apotheken sorgen sich um die Erstattung des Herstellerrabatts. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Um mit Steuerberater, Bank und Finanzamt sprechen zu können, arbeiten sich viele von der AvP-Pleite betroffenen Apotheken derzeit tief in ihre Abrechnungsunterlagen ein. Dabei wird allen Beteiligten klar, wie komplex die Angelegenheit ist. Ein Aspekt, der zum Problem werden könnte, ist der Herstellerrabatt.

Bei der Abführung der Herstellerrabatte nach §130a Sozialgesetzbuch (SGB V) geht das Rechenzentrum in Vorleistung: Die Kassen kürzen die an die Apotheken auszuzahlende Summe um die Betrag, die ihnen seitens der Hersteller gesetzlich zustehen. Die Abrechnungsstellen treiben dann die Forderungen bei den Unternehmen ein. Normalerweise läuft das Prozedere im Hintergrund. Nur in seltenen Fällen – etwa wenn Hersteller die Zahlung verweigern oder selbst insolvent gehen – bleibt die Apotheke auf den Beträgen sitzen.

Im Fall von AvP könnte der Herstellerrabatt zur zusätzlichen Belastung für die Apoheken werden. Denn bei der letzten Zahlung für August dürften die Kassen die Beträge wie üblich gekürzt haben. Da aber AvP den Geschäftsbetrieb mittlerweile eingestellt hat, ist derzeit unklar, ob die Abschläge noch bei den Herstellern eingefordert werden beziehungsweise wohin die Unternehmen sie überhaupt zahlen sollen.

Möglicherweise fehlen die Gelder, weil sie bislang gar nicht geltend gemacht wurden. Dann stellt sich die Frage, ob und wann der Insolvenzverwalter sie einfordert – und ob sie dann den tatsächlichen Umsätzen zugeordnet werden oder einfach in die Insolvenzmasse fließen. In letzterem Fall würden große Apotheken zugunsten der anderen Gläubiger verlieren. Es geht um viel Geld, nämlich um 6 beziehungsweise 7 Prozent des Herstellerabgabepreises (ApU).

Als Worst-Case-Szenario denkbar wäre auch, dass der Insolvenzverwalter sogar Geld von den Apotheken zurückfordert: Denn in den Vorauszahlungen ist der Zwangsabschlag in der Regel enthalten – weil er normalerweise nur ein durchlaufender Posten ist. Da das Inkassorisiko aber am Ende bei den Apotheken liegt, könnten diese im schlimmsten Fall aufgefordert werden, die Beträge zurückzuzahlen und sich selbst bei den Unternehmen wiederzuholen.

All das sind derzeit reine Spekulationen, selbst die Apothekerverbände können ihren Mitgliedern dazu keine Antworten geben. Insolvenzverwalter Dr. Jan-Philipp Hoos verwies darauf, dass die Herstellerabschläge bei AvP über eine eigene Gesellschaft abgewickelt wurden – die Dialog im Gesundheitswesen. Aus dem laufenden Verfahren könne er aber noch keine Auskünfte geben, wie mit den Abschlägen verfahren wird.

Besonders bitter: Seit Jahren fordert der Deutsche Apothekerverband (DAV), dass die Apotheken nicht mehr das Inkassorisiko für im Zusammengang mit dem Herstellerrabatt tragen beziehungsweise dafür wenigstens eine Entschädigung erhalten. Passiert ist seitdem nichts.