Testkäufe

Versender beliefern Plagiat-Rezepte APOTHEKE ADHOC, 15.08.2016 16:55 Uhr

Berlin - 

Bei Kassenrezepten blicken Apothekenmitarbeiter zweimal hin, denn rutschen Formfehler durch, drohen Retaxationen. Bei Privatverordnungen gehen zumindest Versandapotheken es offenbar entspannter an: Eine frei erfundene Praxis, fehlende und ausgedachte Telefonnummern, identische Anschrift von Arzt und Patient – all das fiel bei Testkäufen des Verbraucherportals testbericht.de nicht auf oder wurde ignoriert. „Missbrauch leichtgemacht“, titelt die „Welt“ unter Berufung auf die Ergebnisse. Nur zwei von zehn getesteten Versendern prüften demnach das eingeschickte Rezept so eingehend, dass die eingebauten Ungereimtheiten und Fehler entdeckt wurden. In acht Fällen wurden die Rezepte beliefert. Die Versender nutzen die Gelegenheit für den Ruf nach dem E-Rezept.

Nach Angaben der Tester erfolgte die Auswahl der Online-Apotheken zufällig: Über Preissuchmaschinen wurde nach Apotheken gesucht, die die Medikamente liefern. Die Testperson orderte zehn rezeptpflichtige Medikamente: Viagra, Dolomagon, Deltaran, Losartan, Lorazepam, Vigil, Modafinil, Fluoxetin, Gabapentin und Hydrocortison bei den Versandapotheken Allarznei, Apomagic, Berlinda, DocMorris, Eurapon, Medipolis, Medpex, Pharmeo, Schyrenapo-shop und Vitalix24.

Zuvor kauften die Tester im Internet 500 Vordrucke für Privatrezepte für 15,75 Euro. Für weitere 14,65 Euro erhielten sie einen Stempel von einer Online-Druckerei für die „Arztpraxis ihrer Wahl“ geliefert. Der Name des Arztes war frei erfunden. Eine Telefonnummer enthielt der Stempel ebenfalls nicht. Falls für den Bestellprozess erforderlich, gab die Testperson bei der Bestellung eine erfundene Mobilfunknummer an.

Die Privatrezepte wurden handschriftlich ausgefüllt mit erfundenen Namen und Daten über den Patienten. Bei einer ersten Testbestellung (Pharmeo) wählte der Tester noch einen echten Namen mit einem Zahlendreher in der Versichertennummer: Bei den weiteren neun Bestellungen waren alle Daten frei erfunden. Das Paket sollte an einen Paketshop geliefert werden. Laut testbericht.de wurden im Anschluss an den Test die Medikamente an einen lokalen Apotheker zur Entsorgung zurückgegeben.

Acht der zehn Online-Apotheken belieferten die Privatrezepte nach Angaben von testbericht.de ohne Nachfragen mit den georderten Medikamenten. Dabei konnte der Tester bei drei Versendern mit dem erfundenen Kundennamen sogar auf Rechnung bestellen.

Nur zwei Apotheken haben die Testperson nicht beliefert: Vitalix24 teilte zunächst mit, dass der bestellte Artikel nicht lieferbar sei und deshalb die Bestellung storniert wurde. Nach der Bitte um Rücksendung des Rezeptes wurde dann der eigentliche Grund für die Stornierung erklärt: Man habe den behandelnden Arzt über das Ärzteverzeichnis nicht gefunden, keine Telefonnummer finden können und auch keinen Arzt unter der genannten Adresse recherchieren können. Man zweifele daher an der Echtheit des Rezeptes. An dieser Stelle wurde der Test abgebrochen.

Apomagic fragte nach, ob es richtig sei, dass die Testperson die gleiche Adresse wie der behandelnde Arzt habe, und bat um Ergänzung der Telefonnummer. Auch nach Rückfrage bestand der Versender auf einer Telefonnummer des Arztes. Diese Telefonnummer wurde von der Testperson nicht geschickt. Hier wurde der Test bei dieser Versandapotheke ebenfalls abgebrochen.

„Beim gegenwärtigen System wäre die Aufdeckungswahrscheinlichkeit augenscheinlich gering“, schlussfolgert testbericht.de: „Wir hoffen, dass unser Test dazu beiträgt, dass Rezepte noch eingehender geprüft werden. Wir empfehlen aber vor allem, dass die Regeln für Privatrezepte vom Gesetzgeber überdacht werden.“

Mit nur wenig Aufwand wäre es zudem möglich gewesen, eine einfache Webseite für eine fiktive Arztpraxis aufzusetzen. Ebenso hätte die Testperson auch einen echten Arztnamen wählen und lediglich für etwaige Rückfragen die Telefonnummer auswechseln können. Die Zettelwirtschaft sei weder sicher, noch zeitgemäß, sondern sehr bedenklich, so testbericht.de. Für den Gesetzgeber bestehe Handlungsbedarf. Beispielsweise könne man Rezepte durch eine TAN wie bei Banküberweisungen sicherer machen.

Testbericht.de gab den Versandapotheken Gelegenheit, dem Test zu kommentieren: „Gerade im Bereich Internet-Apotheke ist eine genaue Prüfung der ärztlichen Verschreibungen unerlässlich. Versuche, mittels gefälschter Rezepte verschreibungspflichtige Arzneimittel, auch Psychopharmaka oder Schlafmittel zu bestellen, sind leider nicht selten. Leider ist nicht auszuschließen, dass einzelne Versandapotheken hier nachlässig arbeiten. Der Gesetzgeber muss überlegen, ob ein Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dieser Form gewollt und sinnvoll ist“, sagte Apomagic-Inhaber Burkhard Kerstiens.

GKV-Rezepte seien in den letzten Jahren zu regelrechten Bürokratie-Monstern mutiert: „Bei Privatrezepten herrscht im Vergleich dazu fast ein rechtsfreier Raum. Hier ist Missbrauch in der Tat nicht ausgeschlossen“, so Berlinda-Inhaberin Dr. Bettina Kira Habicht. „Es ist einer Apotheke im alltäglichen Geschäft nicht möglich, alle Privatrezepte auf ihre Herkunft zu prüfen. Selbst eine auf dem Rezept aufgedruckte Telefonnummer stellt keine absolute Sicherheit dar, da dies die Erreichbarkeit einer Arztpraxis nicht garantiert beziehungsweise Missbrauch dennoch nicht ausgeschlossen werden kann. Solche detektivischen Leistungen können von Apotheken im Alltag nicht abverlangt werden.“

DocMorris reagierte auf den Test mit einem Appell für die Einführung des elektronischen Rezeptes: Der digitale Wandel werde gerne beschworen und auch das Thema Sicherheit für Patient und Gesundheitsanbieter sei ein immer wiederkehrendes Thema. Aber trotz aller Innovationen und technischer Hilfsmittel diene in Deutschland immer noch bedrucktes Papier ohne Sicherheitsmerkmale als Grundlage für Verordnungen von Arzneimitteln und Medikationsplan.

„Ein E-Health-Gesetz allein ist daher nicht ausreichend, sondern alle Beteiligten im Gesundheitswesen benötigen zwingend auch praktische Anwendungen wie das E-Rezept, die elektronische Patientenakte oder eine zentrale Arzt Datenbank, wie in den Niederlanden üblich, über die digital der Arzt verifiziert werden kann“, so DocMorris-Sprecher Torben Bonnke.