OTC-Werbung

OLG: Lacteol stoppt Durchfall nicht APOTHEKE ADHOC, 24.03.2014 12:24 Uhr

Berlin - 

Pohl-Boskamp darf für das Antidiarrhoikum Lacteol nicht mit dem Slogan „Stoppt Durchfall“ werben. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Der Claim ist den Richtern zufolge unzulässig, weil das Präparat mit gefriergetrockneten Milchsäurebakterien den Durchfall nicht innerhalb weniger Stunden beendet.

Pohl-Boskamp hatte in seiner Werbung Bezug auf eine wissenschaftliche Studie genommen, nach der sich die Durchfalldauer bei einer Behandlung mit Lacteol durchschnittlich um 1,3 Tage auf knapp zwei Tage verringert.

Der Bonner Verein Integritas hatte den Hersteller wegen irreführender Werbung abgemahnt: Der Slogan erwecke den falschen Eindruck, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden könne, und zwar innerhalb weniger Stunden und nicht erst binnen fast zwei Tagen. Beanstandet wurden auch die Claims „Gegen Bakterien“, „Gegen Viren“ und „Hemmt Krankheitserreger“.

In der Vorinstanz gab das Landgericht Itzehoe (LG) dem Verein vor einem Jahr in allen Punkten Recht. Das OLG wies die Berufung des Herstellers jetzt in den meisten Punkten ab: Die Aussage „Stoppt Durchfall“ wecke beim Patienten die „unstreitig enttäuschte Erwartung“, dass der Durchfall innerhalb weniger Stunden vollständig beendet sei. Ein solches Versprechen sei aber nur dann zulässig, wenn der angekündigte Erfolg tatsächlich „schnell, sofort und schlagartig“ eintrete.

Unzulässig seien mangels nachgewiesener Wirksamkeit gegen Viren auch die Claims „Gegen Viren“ und „Hemmt Krankheitserreger“. Zulässig ist nach Auffassung der Richter dagegen die Verwendung der Angabe „Gegen Bakterien“. Denn die Wirksamkeit sei durch in-vivo-Untersuchungen belegt und auch in der Zulassung berücksichtigt.

Pohl-Boskamp sieht die Entscheidung daher als Teilerfolg. Der Hersteller will aber weiter kämpfen: Die Richter hätten bei „Stoppt Durchfall“ die zeitliche und nicht die wissenschaftliche Komponente bewertet, sagt Heike Jörn, Leiterin der Rechtsabteilung.

Weil das OLG keine Revision zugelassen hat, hat das Unternehmen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht. Der Werbeslogan wurde aber bereits vor zwei Jahren vorsorglich umgestellt: Inzwischen lautet die Werbung „Lacteol bekämpft Durchfall!“