PSG-Verfahren

OTC- und Kosmetik-Rücknahme über den Großhandel APOTHEKE ADHOC, 01.07.2019 09:14 Uhr

Ab Juli gibt es auch für OTC-Arzneimittel, Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel (NEM) und Kosmetika ein Rücknahmeverfahren der Großhändler. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Der Großhandel bietet ab heute die Rücknahme von OTC-Arzneimitteln, Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) und Kosmetika an. Hinter dem Service steht eine Tochterfirma des Großhandelsverbands, die PSG PHAGRO-Service-Gesellschaft (PSG). Voraussetzung für den Service ist allerdings, dass die Hersteller mit jedem Großhändler eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.

Die PSG wurde 2010 gegründet und erbringt verschiedene Dienstleistungen für den Phagro. Das betrifft insbesondere die Abwicklung und Organisation von Rücknahmeverfahren für Arzneimittel und die Abwicklung von Lagerwertverlusten (APG-Verfahren). Seit heute wird dieser Service nun um weitere Produkte erweitert.

Erfolgt auf Veranlassung der zuständigen Behörden oder des Herstellers die Veröffentlichung eines Rückrufes von OTC-Arzneimitteln über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), bietet der pharmazeutische Großhandel ein eigens entwickeltes Verfahren für die Rücknahme an.

Das Verfahren orientiert sich laut PSG an den gesetzlichen Vorschriften und weise daher einerseits ein hohes Maß an Arzneimittelsicherheit auf. Andererseits vereinfache es die Abwicklung für alle Handelsstufen, da es den Organisationsaufwand und damit die Kosten für alle Beteiligten minimiere. Denn der Großhandel sende die von den Apotheken zurückgeschickten OTC-Arzneimittel gebündelt an die Hersteller. „So können unwirtschaftliche Einzelrücksendungen durch die Apotheken vermieden werden“, informiert PSG.

Der Hersteller legt den Zeitraum der Aktion fest, Beginn muss wegen des Veröffentlichungsdatums der Pharmazeutischen Zeitung immer ein Donnerstag sein. Den Auftragsbogen erhält PSG, Einsendeschluss ist jeweils Mittwoch, 11 Uhr – 13 Werktage vor Veröffentlichung des Formulars.

Der wesentliche Unterschied zum bekannten APG-Verfahren ist laut PSG, dass die neuen Verfahren zu OTC-Arzneimitteln, Kosmetika & Co. nur zustande kommen, wenn der beauftragende Hersteller eine individuelle Einigung mit dem Großhändler erzielt. Heißt Konkret: Eine Handlingsgebühr wird vereinbart.

Die PSG erfragt bei den Phagro-Mitgliedern, ob mit allen Einzelvereinbarungen vorliegen und erstellt dann auf Basis des Auftragsbogens ein Rücknahme-Formular für OTC-Arzneimittel zur Veröffentlichung in der Standespresse. Zwei Tage vor Veröffentlichung des Formulars werden die Niederlassungen der Großhändler über die OTC-Arzneimittelrücknahme informiert. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Auslieferung der betroffenen Chargen nicht mehr erfolgt und sich der Großhandel im Falle einer umfangreichen Rücknahme auf eine rasche Abwicklung einstellen und zum Beispiel Quarantäneplätze bereitstellen kann.

Die Apotheke muss das Formular mit ihren Daten ausfüllen – Absender Großhändler, Menge des OTC-Arzneimittels und Versanddatum. Die OTC-Arzneimittel gehen dann innerhalb des Aktionszeitraums in einer separaten Versandkiste mit dem ausgefüllten Formular an den Großhändler zurück. Der Hersteller ist Ansprechpartner für sämtliche Rückfragen der Apotheke zum Rücknahmeverfahren.

Findet die Rücknahme aufgrund fehlender individueller Einigungen nicht über die PSG statt, steht es jedem Großhändler frei, individuell eine Rücknahme inklusive oder exklusive der Apotheken mit dem Hersteller zu vereinbaren. Entscheidet sich der Hersteller gegen das Rücknahmeverfahren, erfolgt die Abwicklung direkt zwischen ihm und der Apotheke. In beiden Fällen wird kein Rücknahme-Formular von der PSG erstellt.