Preisvergleich vs. Preisermäßigung

OTC-Rabatte: AVP schützt vor Niedrigstpreis 06.01.2026 13:54 Uhr

Berlin - 

Wer mit Rabatten wirbt, muss auch den niedrigsten Preis des letzten Monats angeben. So sieht es § 11 Preisangabenverordnung (PAngV) vor. Das gilt aber nicht beim Bezug auf den Listenpreis, hat das Landgericht (LG) Frankfurt entschieden.