Preisvergleich vs. Preisermäßigung
OTC-Rabatte: AVP schützt vor Niedrigstpreis 06.01.2026 13:54 Uhr
Berlin -
Wer mit Rabatten wirbt, muss auch den niedrigsten Preis des letzten Monats angeben. So sieht es § 11 Preisangabenverordnung (PAngV) vor. Das gilt aber nicht beim Bezug auf den Listenpreis, hat das Landgericht (LG) Frankfurt entschieden.