Ocaliva: Advanz scheitert mit Klage 23.10.2026 09:41 Uhr
Ocaliva (Obeticholsäure) bleibt außer Vertrieb. Der Hersteller Advanz Pharma ist mit seiner Klage gegen den Widerruf der Zulassung vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gescheitert.
Unter der Auflage, dass der Hersteller zwei klinische Studien durchführen sollte, hatte die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) 2016 die bedingte Zulassung für Ocaliva erteilt. Die Abschlussberichte über diese Studien sollten bis 2023 vorgelegt werden.
Die erste Studie (747-302) sollte den klinischen Nutzen einer Behandlung von Patienten mit primär biliärer Cholangitis (PBC) nachweisen, die auf die Behandlung mit Ursodesoxycholsäure (UDCA) nicht ansprechen oder die diese nicht vertragen. Ziel der zweiten Studie (747-401) war eine Analyse der Wirksamkeit, der Sicherheit und der Pharmakokinetik bei PBC‑Patienten mit moderaten bis schweren Leberschäden. Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Mangel an Daten über eine Population in einem fortgeschritteneren Stadium der Krankheit sollten dabei berücksichtigt werden.
Im Dezember 2022 stellte Advanz einen Antrag auf Änderung der bedingten Zulassung von Ocaliva in eine Standardzulassung. Doch der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA kam im Oktober 2023 zu dem Schluss, dass die Studie 747-302 den klinischen Nutzen von Ocaliva nicht nachgewiesen habe.
Nutzen nicht nachgewiesen
Am selben Tag leitete die EU-Kommission ein Verfahren zur Überprüfung der bedingten Zulassung von Ocaliva ein und forderte den CHMP auf, das Nutzen-Risiko-Verhältnis zu beurteilen und die Frage zu beantworten, ob die bedingte Zulassung aufrechterhalten, geändert, ausgesetzt oder widerrufen werden sollte.
Der CHMP holte die Meinung von Sachverständigen ein, darunter Gastroenterologen und Hepatologen sowie von Patientenvertretern. Am Ende kam das Gremium zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit des Arzneimittels für seltene Leiden nicht nachgewiesen sei und dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht positiv sei. Einvernehmlich wurde die Auffassung vertreten, dass die bedingte Zulassung widerrufen werden müsse.
Zwar hatte die EMA schon mit der Prüfung des Antrags auf Verlängerung der bedingten Zulassung begonnen, doch die EU-Kommission teilte dem Hersteller mit, dass dieser angesichts der Entwicklung im Verfahren zur Überprüfung dieser Zulassung gegenstandslos geworden sei und nicht fortgesetzt werde. Am 30. August 2024 widerrief die Behörde schließlich die bedingte Zulassung.
Vor Gericht ging es um verschiedene Aspekte des Verfahrens, insgesamt fünf Klagegründe machte Advanz geltend. Doch am Ende lehnte das EuG die Klage ab. Das Vorgehen der Brüsseler Behörde war demnach nicht zu beanstanden.
Einzige zugelassene Therapie
Advanz Pharma hatte in seiner Stellungnahme zum Widerruf argumentiert, dass der Entzug des Medikaments Ocaliva schwerwiegende Folgen für Patienten hätte, die auf diese Zweitlinienbehandlung angewiesen sind, wenn die Standardtherapie nicht ausreicht. Ocaliva sei die einzige zugelassene Therapie dieser Art in Europa und für viele Patienten lebenswichtig. Das Unternehmen verwies auf positive Real-World-Daten und die Unterstützung durch Experten und medizinische Gesellschaften. Die Entscheidung könnte zu einem erhöhten Risiko für das Fortschreiten der Erkrankung führen, was zu schweren Leberschäden oder zum Tod führen könnte.
PBC ist eine seltene, chronisch-progrediente Autoimmunerkrankung, die die kleinen intrahepatischen Gallengänge betrifft und zu einer destruktiven Cholangitis sowie letztlich zu einer Leberzirrhose führen kann. Obeticholsäure ist ein selektiver und potenter Agonist des Farnesoid-X-Rezeptors (FXR), der auf Gallensäure-Homöostase, Entzündungsprozesse, Fibrogenese und metabolische Signalwege einwirkt und die intrazelluläre Gallensäurekonzentration in den Hepatozyten senkt. Ocaliva war zur Behandlung der PBC bei Erwachsenen mit unzureichendem Ansprechen auf UDCA oder als Monotherapie bei Patienten, die UDCA nicht vertragen, indiziert.