NARZ-Kunden wechseln zu AVN 30.07.2026 13:39 Uhr
Das Norddeutsche Apotheken-Rechenzentrum (NARZ) rechnet künftig nicht mehr unter eigenem Namen ab. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Rezeptabrechnung des Vereins künftig durch die Tochterfirma AVN Apotheken-Verrechnungsstelle Dr. Carl Carstens erbringen zu lassen.
Die Abrechnungstätigkeit geht damit innerhalb der Firmengruppe vom NARZ auf die AVN über. Inhalt und Bedingungen der Abrechnung ändern sich dadurch nicht; Abläufe, Fristen und Ansprechpartner bleiben unverändert. Auch die Vereinsmitgliedschaft im NARZ sowie die sich aus Satzung und Geschäftsordnung ergebenden Rechte und Pflichten bleiben davon unberührt.
Hintergrund sind die steigenden regulatorischen Anforderungen an Unternehmen, die Zahlungsströme für Dritte abwickeln. Dazu zählt unter anderem das Gesetzespaket der EU zur Geldwäschebekämpfung, welches ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, sowie die Vorgaben zu Compliance und IT-Sicherheit.
Innerhalb der Firmengruppe sind die hierfür erforderlichen Strukturen derzeit an zwei Stellen parallel vorzuhalten – beim NARZ und bei der AVN. Beide Einheiten erbringen dieselbe Leistung: die Rezeptabrechnung für Apotheken und erfüllen die steigenden Anforderungen bislang getrennt. Mit der Übertragung der Abrechnung auf die AVN werden diese Aufgaben an einer Stelle zusammengeführt. Die bestehende Abrechnung wird durch die AVN unverändert fortgeführt. Die Übertragung der Abrechnung erfolgt für die Mitglieder schrittweise, spätestens jedoch zum 30. Juni 2027.
Insesamt betreut die Gruppe bundesweit rund 3500 Apotheken als Mitglieder und Kunden. Die Aufteilung auf die einzelnen Gesellschaften wird nicht verraten.
Das NARZ bleibt als Eigentümerverein bestehen und erfüllt seinen Zweck durch Aufbau, Entwicklung und Bereitstellung einer entsprechenden Organisation in Form seiner Töchter. Die Steuerung verbleibt damit vollständig bei den Gremien: Vorstand und Verwaltungsrat behalten ihren Einfluss auf die AVN und deren Geschäftsführung.
Auch die Mitgliedschaft und die damit verbundenen vereinsrechtlichen Mitbestimmungsrechte bleiben vollständig erhalten. Der Verein kann nach eigenen Angaben seinen ideellen Auftrag weiterverfolgen – etwa durch die Unterstützung von Ausbildung und Nachwuchs im Berufsstand der Apothekerinnen und Apotheker, die Förderung weiterer Fachkräfte wie PTA sowie die Unterstützung von Informationseinrichtungen.
Satzungsgemäß hat der Verein die Aufgabe, „die Inhaber von Apotheken von allen Arbeiten zu entlasten, die in Abweichung von ihrer eigentlichen Berufsaufgabe durch die verschiedenen Krankenkassen und das Abrechnungswesen entstehen“. Auch mit der Übertragung der Abrechnung auf die AVN erfülle man diesen Zweck weiter, ohne die grundsätzliche Struktur zu verändern, heißt es.
Das NARZ wurde 1954 als Abrechnungsstelle der Bremer Apotheker gegründet und firmiert seit 1972 unter dem heutigen Namen. Als apothekereigene Gemeinschaft übernimmt der Verein die Rezeptabrechnung für Apotheken und zählt zu den führenden Apothekenrechenzentren in Norddeutschland. Gemeinsam mit der 1955 gegründeten AVN, mit der das NARZ seit 1986 verbunden ist, betreut der Unternehmensverbund deutschlandweit Apotheken und rechnet für diese mit den Kostenträgern ab.