MPH/Haemato

Ritalin stoppt Reimporteur Patrick Hollstein, 17.08.2015 15:20 Uhr

Berlin - 

Haemato liegt konstant auf Rang 8 unter den Reimporteuren – Kopf an Kopf mit Beragena. Das Unternehmen ist der wichtigste Umsatzbringer der Mittelständischen Pharma Holding (MPH). Die Dachgesellschaft wollte ihr Kürzel als Marke sichern lassen, scheiterte damit jedoch am Bundespatentgericht. Zu groß sei die Verwechslungsgefahr mit Methylphenidat.

Die MPH hatte ihren Namen im Juli 2011 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, der Schutz sollte verschiedene Klassen an Waren und Dienstleistungen umfassen, darunter pharmazeutische Erzeugnisse, Unternehmensführung und -finanzierungen sowie Schulungen und Kongresse.

Wegen fehlender Unterscheidbarkeit wurden alle Bereiche mit medizinischem Bezug zurückgewiesen. Die Buchstabenfolge werde von den angesprochenen Verkehrskreisen als Abkürzung für den Wirkstoff Methylphenidat verstanden.

MPH klagte. Genauso gut könnte die Abkürzung dann für Begriffe wie „männlicher Pseudohermaphroditismus, „manifest pulmonale Hypertonie“, „Melphalan“, „Master of Public Health“ oder auch „Miles per hour“ stehen. Wegen der Vielzahl der Möglichkeiten sei gerade nicht davon auszugehen, dass die Marke mit dem Wirkstoff gegen ADHS in Verbindung gebracht werden.

Das Bundespatentgericht teilte jedoch die Bedenken des Markenamts. MPH werde von den Fachkreisen in erster Linie als Abkürzung für Methylphenidat verstanden; deswegen sei auch beispielsweise in der Rubrik Schulungen und Kongresse eine Verwechslungsgefahr anzunehmen, weil Fortbildung auch in der ADHS-Therapie wichtig sei.

Zwei Subkategorien, die das Markenamt nicht genehmigt hatte, wurden durchgewinkt: „diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke“ und „Werbung“. Hier stelle MPH keine gebräuchliche Abkürzung dar: „Gerade diejenigen Verkehrskreise, die den Wirkstoff 'Methylphenidat' kennen, werden bei mit MPH gekennzeichneten diätetischen Erzeugnissen nicht davon ausgehen, dass das Produkt diesen Inhaltsstoff enthält, da er als Betäubungsmittel einer besonderen Verschreibungspflicht unterliegt und deshalb in diätetischen Erzeugnissen nicht verwendet wird.“

Werbedienstleistungen wiederum könnten zwar für das Produkt „Methylphenidat“ erbracht werden. „Es entspricht aber nicht den Branchengewohnheiten, Werbedienstleistungen durch das konkret beworbene Produkt zu beschreiben, weil die Festlegung auf einen bestimmten Inhalt eine nicht gewollte Beschränkung bedeuten würde.“

Bei MPH sieht man trotz der Ablehnung keinen Grund für eine Umbenennung. Das Unternehmen ist ohnehin nicht selbst im operativen Geschäft tätig, sondern hat nur die Funktion einer Holding. 59 Prozent der Anteile an Haemato gehören der MPH, die wiederum zu 60 Prozent der Firma Magnum und damit dem Investor Dr. Peter Brenske zuzurechnen sind. Der Schwiegersohn von Ferfried Prinz von Hohenzollern hat sein Geld in Immobilien und Firmen angelegt.

Zur MPH-Gruppe gehören neben Haemato der Bereich M1 Med Beauty, der in Schönheitskliniken investiert, sowie der Herstellbetrieb Pharmigon. Im März hatte MPH auch die Mehrheit an CR Capital Real Estate, einem Spezialisten für Gesundheitsimmobilien, erworben.

Haemato gehört seit 2005 zur Gruppe; dem Start-Up aus dem Biotechpark Luckenwalde hatte das Land Brandenburg Anfang der 1990er Jahre mit Steuerermäßigungen und Fördergeldern tatkräftig unter die Arme gegriffen. Mit einem Marktanteil zwischen 2 und 3 Prozent liegt Haemato hinter Kohl, Emra, Eurim, Orifarm, CC Pharma und Axicorp.