Gericht verbietet Manipulation

Micro-Jobber klickten besseres Google-Ranking Alexander Müller, 16.11.2022 07:56 Uhr

Eine bessere Platzierung bei Google sollte nicht mit unlauteren Mitteln erreicht werden. Foto: Thaspol Sangsee/shutterstock.com
Berlin - 

Eine hohes Ranking bei Google ist für Unternehmen Gold wert, das gilt insbesondere für Onlinehändler. Eine Werbeagentur hatte Firmen eine höhere Platzierung versprochen, doch die Manipulation der Suchmaschinen ging dem Landgericht Magdeburg zu weit.

Die Firma Seo-Klicks aus Magdeburg hatte damit geworben, Klicks von echten Nutzer:innen auf den Google-Treffer der beauftragenden Firmen zu erzeugen, damit die Seite von Google besser bewertet wird. Seo-Klicks hatte nach eigenen Angaben ein Netzwerk aus rund 20.000 Micro-Jobbern. Diese sollten auf das Suchergebnis klicken und dann zusätzlich auf der Seite eine definierte Aufgabe durchführen.

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale verstößt die Werbung gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Manipulationen von Suchmechanismen durch das Generieren rankingerhöhender Faktoren täuschten über die wahre Attraktivität des Angebots. Denn die Nutzer:innen einer Suchmaschine erwarteten, dass das Ranking der Suchtreffer zumindest teilweise darauf beruht, wie oft die Seite von echten Nutzer:innen angeklickt wurde.

Verstoß gegen unternehmerische Sorgfalt

Das Angebot verstoße zudem gegen lauterkeitsrechtliche Verkehrspflichten und die unternehmerische Sorgfalt. Denn es veranlasst Kund:innen der Agentur, also die Betreiber:innen der Website, selbst Wettbewerbsverstöße zu begehen, indem die Nutzer:innen getäuscht würden. Es verletze auch die Chancengleichheit und das berechtigte Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Das LG Magdeburg teilte diese Einschätzung und hat die Agentur zur Unterlassung verurteilt. Zur Begründung hieß es, Nutzer:innen einer Suchmaschine gingen davon aus, aus dem Ranking einer Firma auf das Prestige und eine damit verbundene Güte des Unternehmens schließen zu können. Sie rechneten nicht damit, dass in Wahrheit uninteressierte, speziell beschäftigte „Clickworker“ die Aufrufe erzeugt hätten.

Dabei kommt es laut Gericht nicht darauf an, ob der versprochene Erfolg tatsächlich eintritt oder dass die Klickrate nur einer von mehreren Faktoren ist, die das Ranking bei Google beeinflussen. Entscheidend sei, dass die Agentur in ihrer Werbung die Klickrate als einen wichtigen Rankingfaktor beschrieben habe.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Seo-Klicks kann noch in Berufung gehen. Ob die Firma aus Magdeburg Rechtsmittel einlegen wird, war bislang nicht zu erfahren. Auf der eigenen Website des Unternehmens heißt es nur, dass das Angebot aktuell nicht verfügbar sei.