Warnung vor Diskriminierung

MAK: OTC-Rabatte für Apotheken überlebenswichtig 11.12.2025 14:32 Uhr

Berlin - 

Bei der OTC-Werbung stehen Streichpreise auf dem Prüfstand: Das Landgericht (LG) Frankfurt hat Apo.com untersagt, mit aggressiven Rabatten zu werben. Beim Anbieter Marketing für aktive Kollegen (MAK) beruhigt man die Apotheken. Es sei weiterhin „rechtssicher, mit uns zu werben“, sagt Geschäftsführer Daniel Kiesow. Er warnt jedoch davor, Vor-Ort-Apotheken wegen des Urteils zu diskriminieren.