Klage gegen Glenmark

Lieferengpässe: Kein Schadenersatz für Barmer 02.06.2026 07:56 Uhr

Berlin - 

Rabattverträge sichern die Versorgung, denn im Fall von Engpässen müssten die Hersteller ja Vertragsstrafen zahlen. So argumentieren die Kassen immer wieder. Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Schadenersatz gibt es aber nicht, hat das Sozialgericht München (SG) entschieden. Die Barmer* wollte von Glenmark wegen mehrerer Lieferausfälle rund 250.000 Euro.