Mayd-Prozess in Karlsruhe

Lieferdienste: Extrarunde für die Sonntagsruhe 07.11.2024 12:54 Uhr aktualisiert am 07.11.2024 16:41 Uhr

Karlsruhe - 

Dürfen Apotheken auch an Sonn- und Feiertagen eingehende Bestellungen bearbeiten und Tütchen an Fahrradkuriere aushändigen? Mit dieser Frage musste sich heute der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Eigentlich müssten die Richter die Sache wohl wegen eines Formfehlers an die Vorinstanz zurückverweisen, aber eigentlich wollen sie das allen Beteiligten ersparen.