Bundesverwaltungsgericht

Letzte Schlacht um Visavia Alexander Müller, 02.06.2010 09:39 Uhr

Berlin - 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verhandelt am 24. Juni über die Rechtmäßigkeit des Arzneimittelterminals Visavia. Für den Automatenhersteller Rowa steht damit endlich eine letztinstanzliche Klärung an, ob Visavia ohne Einschränkungen erlaubt, nur für OTC oder Freiwahl zugelassen oder sogar gänzlich verboten wird. Mit einer Entscheidung des BVerwG ist allerdings erst einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung zu rechnen.

Bei Visavia können Kunden außerhalb der Öffnungszeiten über eine Videokonferenz Kontakt zu einem Apotheker aufnehmen, der für Rowa in einem Call-Center arbeitet. Die Rezepte werden gescannt, die Arzneimittel über einen angeschlossenen Kommissionierer ausgegeben. Mehrere Apotheker hatten gegen Vertriebsverbote der Terminals gegen die verantwortlichen Behörden geklagt.

Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Zwei Revisionsverfahren des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz haben es bis vor das BVerwG geschafft. Umstritten ist, wie streng die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) anzuwenden sind, denn mit Abgabeterminals für Arzneimittel hat sich der Gesetzgeber noch nicht befasst.

Andererseits wurden die Regeln für den Versandhandel bereits vor Jahren gelockert. In den Verfahren geht es neben technischen Details um die Frage, ob das „Leitbild des Apothekers in seiner Apotheke“ durch Visavia nachhaltig gestört wird. Das letzte Wort hat das Bundesverwaltungsgericht.