Hexahydrocannabinol

Legales Rauschmittel beim Spätkauf? APOTHEKE ADHOC, 15.02.2023 07:44 Uhr

Da sich HHC im Moment in einer gesetzlichen Grauzone bewegt, kann es frei verkauft werden. Foto: Adobestock/ J
Berlin - 

Hexahydrocannabinol, kurz HHC, ist wegen einer fehlenden Verankerung im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) legal beim Spätkauf zu erwerben. Dabei ist das Rauschmittel nicht harmlos. Was hat es mit dem psychoaktiven Stoff auf sich?

Wegen einer gesetzlichen Lücke bewegt sich der Verkauf von HHC in einer Grauzone. Der Inhaltsstoff ist einer von über 100 Cannabinoiden, die natürlicherweise in vielen Hanfpflanzen vorkommen, jedoch nur mit geringem Anteil. Die Krux: Im BtMG taucht HHC nicht auf. Die Abgabe ist somit nicht konkret geregelt. Zwar wurde das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingeführt, um zu vermeiden, jeden neu aufkommenden Wirkstoff einzeln einstufen zu müssen. Das halbsynthetische HHC wird aber üblicher Weise als „natürlich hergestellt“ gekennzeichnet. Somit gehen Hersteller:innen davon aus, dass HHC nicht in die Gruppe „synthetische Cannabimimetika“ innerhalb des NpSG fällt. Ein direktes Verbot wird umgangen.

Rechtlich möglich

In einem Bericht auf RBB24 zum Thema soll laut Peter Homberg, Rechtsanwalt und seit 2016 Berater von Unternehmen im Bereich medizinisches Cannabis, der Vertrieb von „natürlichem HHC rechtlich aktuell wohl möglich sein“. Ihm zufolge ist wahrscheinlich, dass der „Bund die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich vollständig für sich beansprucht“, sodass die Länder nicht selbstständig tätig werden könnten.

Sven Gottschling, Palliativmediziner und Mitglied im Wissenschaftsnetzwerk Cannabinoide in der Medizin, ist sich im Interview mit rbb24 sicher, dass „der Gesetzgeber zeitnah auf diese Entwicklung reagieren wird.“ Schon in vergangenen Jahren wurde eine gesetzliche Grauzone genutzt, um synthetische Cannabinoide wie „Black Mamba“ und „Yucatan Fire“ legal zu vermarkten. Dabei wurde synthetisches Cannabis oft als Gewürzprodukt bezeichnet. Durch das NpSG sind diese Mittel inzwischen verboten. Die Wirkstoffe sind dabei keineswegs harmlos: Die häufigsten unerwünschten Nebeneffekte sind Herzrasen, starke Unruhe und Halluzinationen. Einige Konsument:innen hatten laut Berichten so starke Brechanfälle, dass sie hospitalisiert werden mussten.

HHC und die Langzeitfolgen bei Konsum sind derzeit nicht ausreichend bekannt. Es besteht die Annahme, dass es vor allem für junge Menschen gefährlich sein kann aufgrund der negativen Einwirkung auf die Hirnentwicklung. Da es kaum Studien zu den möglichen Folgen gibt, gehen Mediziner:innen davon aus, dass HHC ähnliche Risiken und Nebenwirkungen wie THC haben könnte.