Rezeptabrechnung

Kredite vom Rechenzentrum Alexander Müller, 10.10.2012 10:03 Uhr

Berlin - 

Rezepte sind die Währung der Apotheken. Deshalb ist es wichtig, diese möglichst schnell zu Geld zu machen: Frühe Auszahlung vom Rechenzentrum bedeutet höhere Liquidität und damit letztlich mehr Verhandlungsspielraum im Einkauf. Allerdings müssen sich die Rechenzentren dabei an die Spielregeln der Finanzaufsicht halten, denn echte Kreditgeschäfte sind nur mit Sondergenehmigung erlaubt. Die Rezeptabrechnungsstelle Berliner Apotheker (RBA) wagt sich mit ihrem Angebot an Apotheken weit hinaus.

 

Üblich ist in der Branche, dass das Rechenzentrum für die Apotheke in Vorleistung geht. Bis das Geld von den Krankenkassen eintrifft, übernimmt der Abrechnungsdienstleister die Zwischenfinanzierung. Die Vorabzahlungen zu Stichtagen werden über die Höhe der Abrechnungsgebühren verrechnet. Entscheidend dabei ist, dass die Rezepte bereits im Rechenzentrum sind.

Das Berliner Rechenzentrum ist eine Einrichtung des Berliner Apothekervereins (BAV). Dieser übernimmt als Vertragspartner der Apotheken auch das Inkasso und wickelt die Zahlungen der Krankenkassen ab.

Zumindest in der Vergangenheit konnten Apotheken eine „Sonderabschlagszahlung“ erhalten. So wurde etwa ein Kredit über einen fünfstelligen Betrag gewährt, der innerhalb von zwei Jahren abgestottert werden konnte – ohne Zinsen und Gebühren. Die Rückzahlungen wurden zwar mit der Rezeptabrechnung verrechnet, standen aber nicht in Bezug zu den eingereichten Rezepten.

 

 

Damit könnte es sich laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um ein Kreditgeschäft handeln. Zwar könne man den konkreten Fall nicht ohne Kenntnis der juristischen Details bewerten, hieß es. Doch die Gewährung höherer Beträge, die nicht auf Basis gelaufener Geschäfte beruhten, fielen eher unter Kreditgeschäft. Dies müsste von der BaFin genehmigt werden.

Entscheidend dabei ist laut der BaFin, ob die Kreditvergabe gewerbsmäßig betrieben wird. Wenn es sich um eine Nebentätigkeit handelt, kann das Rechenzentrum freigestellt werden. Das muss allerdings für jeden Einzelfall geschehen.

Ob das Berliner Rechenzentrum oder der BAV über eine solche „Teilbanklizenz“ verfügt, war auf Nachfrage nicht zu erfahren. Die RBA rechnet nach eigenen Angaben jeden Monat rund eine Million Rezepte von Berliner Apotheken ab.