Kommentar

easy in der Abmahnfalle Alexander Müller, 05.01.2015 15:29 Uhr

Berlin - 

Die Kennzeichnungspflicht von Nahrungsmitteln ist normalerweise nichts, was die Apothekerseele kochen lässt. Das ändert sich schlagartig, wenn ein Apotheker seine Kollegen deswegen abmahnt. Und das gilt um so mehr, wenn es sich dabei um einen easy-Apotheker handelt. Ob Inhalte in Webshops im Einzelfall zurecht moniert wurden, wird jetzt geklärt. Entscheidend an der Geschichte ist aber, dass das gar nicht entscheidend ist.

Abmahnungen gehören zum Wettbewerb. Konkurrenten haben sich viel genauer im Blick, als es staatliche oder halbstaatliche Aufsichtsbehörden könnten. Verstöße gegen die Spielregeln können mit einer Unterlassungserklärung schnell und nachhaltig beseitigt werden. Notfalls kann man sich immer noch vor Gericht treffen.

easy-Apotheker Harald Steinert hat rund 40 Kollegen abgemahnt, weil sie sich nicht an eine neue EU-Verordnung gehalten haben sollen. Da er selbst wegen kleinerer Mängel regelmäßig abgemahnt wird, haben ihn die teilweise harschen Reaktionen gewundert. Dabei waren diese aus verschiedenen Gründen erwartbar.

Für eine Abmahnung im Geiste eines fairen Wettbewerbs gibt zum Einen bessere Termine als den Tag vor Heiligabend – mit Fristsetzung bis zum Jahresende. Dazu kommt, dass erst Anfang Dezember eine riesige Abmahnwelle aus Schwäbisch Hall über tausende Apotheker im ganzen Land hinweg geschwappt war – und die war ziemlich eindeutig nur auf die geforderten Gebühren aus. Die Schmerzschwelle für Abmahnungen lag also ohnehin deutlich niedriger.

Man kann Steinert glauben oder nicht, dass es ihm um die Sache geht. Dafür spricht zumindest, dass er Fristverlängerungen einräumt und die Abmahngebühren verglichen mit den üblichen Honorarforderungen einschlägiger Abmahnanwälte moderat ausfallen. Die Sache wird vermutlich relativ geräuschlos zu Ende gehen.

Nachhaltiger könnte der Schaden für seinen Franchiseverbund sein. Die Systemzentrale war zwar von Steinert im Vorfeld über die Aktion informiert worden. Verantwortet hat er die Abmahnungen ganz allein. Damit hat die Kooperation also nichts zu tun.

Nur, das wird ihr nichts nutzen. Der Markenname ist bekannt und bei den meisten Apotheker emotional aufgeladen – in die eine oder andere Richtung. Fällt ein Mitglied auf, fällt das auf das gesamte Konzept zurück. Erhöhte Aufmerksamkeit ist Fluch und Segen einer jeden Kooperation. Für easy gilt das nach dem Aussterben der DocMorris-Apotheken im Besonderen.

Dabei hat sich easy jahrelang in der Opferrolle gehalten und dort auch sichtlich wohl gefühlt. Da waren die verschworenen Hildesheimer Apotheker, die dem Discounter den Marktzutritt erschweren wollten, überstrenge Pharmazieräte oder Bußgelder von der Apothekerkammer. Angreifer wollte man immer nur mit Blick auf die Preise sein.

Das Image kann schnell kippen und die ganze Kooperation wie ein Abmahnverein dastehen. Und das alles, weil ein Mitglied sich bei der Umsetzung einer EU-Verordnung mehr Mühe gegeben hat als ein paar Kollegen.

In der Systemzentrale in Düsseldorf war man entsprechend nicht sonderlich begeistert von der Aktion. Denn easy will in diesem Jahr eigentlich mit den Containern durchstarten. Beim Kennenlerngespräch ist die Lebensmittelinformationsverordnung hartes Brot für den Außendienst.