Rabattverträge

Kohlpharma verklagt AOK Janina Rauers, 16.05.2011 10:07 Uhr

Berlin - 

Rabattverträge mit Krankenkassen sind für Originalhersteller ein probates Mittel, um sich vor Konkurrenz durch Generika und Reimporte zu schützen. Laut Rahmenvertrag müssen die Apotheken Rabattarzneimittel vorrangig abgeben. Untragbar, wenn günstigere Importe vorhanden sind, finden die Reimporteure. Branchenprimus Kohlpharma zieht nun mit einer Musterklage gegen die AOK Sachsen-Anhalt vor Gericht.

Kohl moniert, dass die Kassen nur ihre Rabattpartner melden - und diese damit automatisch in der Apothekensoftware angezeigt werden. Dem Unternehmen aus dem saarländischen Merzig zufolge müssten die Kassen aber vorab prüfen, ob das Rabattarzneimittel tatsächlich preisgünstiger als der Import ist - und gegebenfalls diesen an die Softwarehäuser melden.

Die Kasse kontert: Zum einen könne man nicht, wie von Kohl gefordert, die Konditionen der Rabattverträge offen legen. Zum anderen wisse man im Vorfeld überhaupt nicht, ob der Import im entsprechenden Zeitraum überhaupt lieferbar ist. „Bislang liegt uns von Kohlpharma kein Angebot vor, das Preis oder Lieferfähigkeit garantiert“, sagt eine Sprecherin der Kasse.

Stattdessen hat die Firma Klage eingereicht, um die Kasse zu einer Berücksichtigung günstigerer Importe zu zwingen. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC geht es um das Neuroleptikum Dominal forte (Prothipendyl) der Teva-Tochter AWD Pharma.


Doch auch andere Reimporteure kritisieren, dass sie durch Rabattverträge vom Markt ausgeschlossen werden. Dabei könnten Originalhersteller die Nachlässe für Kassen auch noch auf den Herstellerrabatt anrechnen lassen, kritisiert Norbert Klein, Geschäftsführer von CC-Pharma. Der Apotheker riskiere Retaxationen, wenn er statt des Rabattarzneimittels einen preisgünstigeren Import abgebe.

Im Februar hatte Klein einen Brief an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschickt. Wie zuvor der Verband der Arzneimittelimporteure (VAD), forderte CC-Pharma, dass bei der Ermittlung des preisgünstigsten Arzneimittels die Nettopreise verglichen werden - hierzu müssten die Einsparungen aus den Rabattverträgen offengelegt werden.

Im BMG hält man davon offenbar wenig: Die Regelungen zu Importarzneimitteln seien im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum AMNOG eingehend beraten worden, heißt es in einem Antwortschreiben: Auch Importeure hätten die Möglichkeit, Rabattverträge mit Krankenkassen zu schließen.