Kartellamt

Keine Bedenken bei Fresenius XXL APOTHEKE ADHOC, 20.02.2014 17:05 Uhr

Genügend Alternativen: Laut Kartellamt stellt der Verkauf von Rön-Kliniken an Fresenius kein Problem dar. Foto: Fresenius
Berlin - 

Beim Ausverkauf von Rhön wollte das Bundeskartellamt ganz genau hinschauen. Nach der Übernahme kommt Fresenius auf 112 Kliniken, 49 MVZ, je fünf Reha- und Präventionszentren sowie 13 Pflegeheime. Untersucht werden sollten aber nicht nur die Auswirkungen für den Klinikmarkt an sich, sondern auch für Krankenkassen und Lieferanten. Alles kein Problem, lautet das Fazit der Wettbewerbshüter.

Drei Kliniken (Cuxhaven, Boizenburg und Waltershausen-Friedrichroda) und zwei Versorgungszentren mussten aus dem Übernahmepaket genommen werden, weil sonst in Cuxhaven, Schwerin, Gotha und Borna/Zwenkau bei Leipzig regionale Monopole entstanden wären. In den übrigen Überschneidungsregionen Harz und Wiesbaden ist laut Behörde keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs zu erwarten.

Auch den Kassen droht laut Kartellamt keine Gefahr: „Zum einen ist die Stellung von Helios bei den Entgeltverhandlungen in den einzelnen Bundesländern auch nach dem Zusammenschluss begrenzt. Zum anderen werden die Entgelte nicht frei verhandelt, sondern es gibt jeweils besondere gesetzliche Regelungen, welche die Marktmacht begrenzen, darunter insbesondere die Möglichkeit der Krankenkassen, eine unabhängige Schiedsstelle anzurufen.“

Was die Lieferanten angeht, sieht das Kartellamt trotz der fortschreitenden Konsolidierung bei den Klinikketten nach wie vor relativ geringe Marktanteile, sodass „auch in dieser Hinsicht keine durchgreifenden Bedenken gegen die Übernahme bestanden“.

Unbedenklich ist das Vorhaben auch in Hinblick auf die Nachfrage von anderen Krankenhäusern nach Fresenius-Produkten. „Hier gibt es ebenfalls hinreichende Bezugsalternativen im Markt. Zudem fehlt ein Anreiz für Fresenius zu einer Abschottung, weil ein solches Verhalten aufgrund der zu erwartenden Umsatzeinbußen nicht profitabel erscheint.“

„Nur geringe und im Ergebnis wettbewerblich unbedenkliche Überschneidungen“ gab es schließlich im Bereich der ambulanten medizinischen Behandlung, der ambulanten Dialyse, der stationären psychiatrischen Behandlung sowie der stationären Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen.

Die Konkurrenten Asklepios und B. Braun hatten sich gegen den Deal gewehrt. Sie erreichten eine Einigung, nach der sich Fresenius zur Abnahme von Braun-Medizinprodukten verpflichtet, die mit Fresenius-Marken konkurrieren. Asklepios wird in ein „Netzwerk Medizin“ eingebunden, das Fresenius und Rest-Rhön gründen wollen. Diese Vereinbarung war nicht Gegenstand des Fusionskontrollverfahrens.