„Einseitige Empfehlungen“
Kein DocMorris-Privileg für Cannabis-Plattformen 07.04.2026 11:10 Uhr
Berlin -
Niederländische Versender dürfen mit Rx-Boni werben – weil der Arzt das Rezept ja längst ausgestellt hat und es dem Verbraucher nur noch um die Auwahl der Apotheke geht. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor einem Jahr entschieden. Für Cannabis-Plattformen gilt dieses Privileg laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht: Denn hier könnten die Ärzte noch beeinflusst werden.