Depotverträge

Wala: Preisstellung statt Preisbindung APOTHEKE ADHOC, 31.07.2013 18:03 Uhr

Einigung mit Kartellamt: Wala weist den Vorwurf der illegalen Preisbindung in den Depotverträgen dennoch zurück. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Wala hat sich im Streit um unerlaubte Preisbindung mit dem Bundeskartellamt geeinigt. Der Kosmetik- und Arzneimittelhersteller wird ein Bußgeld von 6,5 Millionen Euro zahlen. Die Kartellwächter werfen Wala vor, Händler zu Preisempfehlungen für Dr. Hauschka-Produkte genötigt zu haben. Das will Wala so nicht auf sich sitzen lassen.

In einer Stellungnahme des Unternehmens heißt es: „Selbstverständlich verpflichtete der Depotvertrag zu keinem Zeitpunkt dazu, die empfohlenen Verkaufspreise einzuhalten“, so eine Unternehmenssprecherin. Und weiter: Bei der Erstellung der Verträge habe man mit Fachhändlern über die Themen „Preisstellung“ oder „discountmäßige Warenpräsentation“ gesprochen.

Wala will weiter an dem selektiven Vertrieb mit Depotverträgen festhalten. Die 4000 Partner – neben Apotheken werden auch Parfümerien, Bio-Supermärkte, Reformhäuser oder Kosmetikgeschäfte beliefert – müssen sich dennoch auf Anpassungen einstellen.

Die Verträge sollen „unmißverständlicher“ gestaltet werden, so die Sprecherin. Wala habe sich verpflichtet, die Unverbindlichkeit der Preisempfehlungen in den Depotverträgen ausdrücklich zu formulieren. „Das Unternehmen möchte die Hinweise des Bundeskartellamts nutzen, um zukünftig die Qualitätsorientierung im Vertrieb noch besser im Sinne der Marke und zur Positionierung des Fachhandels zu gestalten“.

Die Depotverträge für den Vertrieb von Dr. Hauschka wurden 2007 eingeführt. Das 1935 gegründete Unternehmen erwirtschaftete 2011 rund 105 Millionen Euro, davon entfielen etwa drei Viertel auf den Kosmetikbereich. Heute gibt es mehr als 130 verschiedene Produkte.