Fehlender Warnhinweis

Iberogast: Erstes Ermittlungsverfahren eingestellt dpa, 18.09.2020 17:47 Uhr

Ein Verfahren eingestellt: Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen Nebenwirkungen unter Iberogast nur noch gegen einen ehemaligen Verantwortlichen des Herstellers Bayer. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Ermittlungen wegen eines Todesfalls, der möglicherweise mit der Einnahme des Magenmittels Iberogast in Verbindung steht, richten sich nur noch gegen einen ehemaligen Mitarbeiter von Bayer. Nachdem die Kölner Staatsanwaltschaft die Verantwortlichkeiten für einen Beipackzettel überprüft hat, stellte sie das Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Ex-Bayer-Mitarbeiter ein, wie aus einer Mitteilung der Behörde am Freitag hervorgeht.

Bei dem weiterhin Beschuldigten geht die Staatsanwaltschaft einem Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung in einem Fall sowie der fahrlässigen Körperverletzung in zehn Fällen nach.

2018 war eine 56-Jährige in Leipzig mit Leberschäden ins Krankenhaus gekommen, an den Folgen einer Lebertransplantation starb sie. Sie soll zuvor Iberogast genommen haben. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob durch das Weglassen eines Warnhinweises auf dem Beipackzettel die Sorgfaltspflicht verletzt wurde und ein ursächlicher Zusammenhang mit der Mitteleinnahme und Gesundheitsproblemen besteht.

Bayer betont, dass es keine gesicherte Kausalität zwischen den aufgetretenen Nebenwirkungen und der Iberogast-Einnahme gebe. Das Mittel sei ein bewährtes und sicheres Medikament, was durch zahlreiche Studien und Anwendungsbeobachtungen belegt sei.