Großhandel

Gläubiger stimmen über Gesine-Prozesse ab Carolin Bauer, 23.12.2015 07:49 Uhr

Berlin - 

Gesine ist als Apothekenkooperation und als Großhändler gescheitert, beide Firmen sind insolvent. Der Fall ist auch drei Jahre nach Eröffnung der Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen. Im Raum stehen Zahlungen in Millionenhöhe, die nach der Zahlungsunfähigkeit getätigt worden sein sollen.

Seit Mitte Dezember 2012 werden die Gesine-Kooperation und der Großhandel von Insolvenzverwalter Professor Dr. Rolf Rattunde von der Berliner Kanzlei Leonhardt geführt. Das Amtsgericht Potsdam hatte dem Management die Eigenverwaltung entzogen, weil nach Ansicht des zuständigen Richters detaillierte Informationen über das Sanierungskonzept fehlten. Insgesamt belaufen sich die Schulden auf rund 14 Millionen Euro – davon entfallen rund fünf Millionen auf die Genossenschaft.

Auf der Gläubigerversammlung soll heute über die Führung verschiedener Rechtsstreitigkeiten abgestimmt werden. Ein Verfahren richtet sich laut Amtsgericht Potsdam gegen die Ex-Vorstände sowie gegen den Aufsichtsrat. Es geht um geleistete Zahlungen von bis zu drei Millionen Euro, die nach Eintritt der „Insolvenzreife“ erfolgt sein sollen.

Weiterhin geht es um ein Verfahren gegen Berater, in diesem Fall um geleistete Zahlungen von bis zu einer Million Euro. Ein dritter Rechtsstreit zur Insolvenzanfechtung steht bei der Gläubigerversammlung zur Abstimmung. Dabei geht es um an Berater geleistete Honorarzahlungen von bis zu 250.000 Euro.

Auch bei der Gesine-Kooperation ist Insolvenzanfechtung heute bei einer Gläubigerversammlung Thema. Die Geldgeber sollen ebenfalls über die Führung eines Rechtsstreits zur Insolvenzanfechtung abstimmen, wiederum wegen an Berater geleisteter Honorarzahlungen von bis zu 250.000 Euro.

Laut dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) haften Geschäftsführer für Zahlungen, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes vereinbar sind und die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet wurden. Der Insolvenzverwalter kann die Zahlungen von den Geschäftsführern persönlich verlangen.

Der Gesine-Großhandel war in finanzielle Schieflage geraten, da offenbar nicht genug Kapital zur Befüllung des Lagers in Ludwigsfelde zur Verfügung stand. Weil darunter wiederum die Lieferfähigkeit gelitten hatte, konnte die Genossenschaft keine ausreichenden Umsätze fahren. Auch die Kooperation Gesine.net AG wurde in die Insolvenz gezogen, da sie angeblich als Betreibergesellschaft das komplette Personal für den Großhandel gestellt hatte.