GKV-Spargesetz: Verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet 08.06.2026 15:30 Uhr
Pharma Deutschland hat bereits mehrfach vor der Umsetzung der Pläne aus dem GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) gewarnt. Nun legt der Branchenverband sogar ein Gutachten vor, das die verfassungsrechtlich überzogenen Eingriffe in die Pharmabranche aufzeigen soll.
Für das Gutachten wurde die Wirtschaftskanzlei Möhrle Happ Luther engagiert. Die Juristen kommen in dem Kurzgutachten zu dem Schluss, dass zentrale Elemente des BStabG mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Berufsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmen nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen könnten.
„Der hohe Schaden, den das GKV-Spargesetz in der Pharmabranche und damit auch für die Arzneimittelversorgung verursachen würde, hat mit den Ergebnissen unseres Gutachtens eine weitere Komponente bekommen“, so Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann. „Die im Gutachten aufgeführten verfassungsrechtlichen Bedenken zeigen einmal mehr, dass die Zeit, um endlich einen echten und lösungsorientierten Dialog zu beginnen, immer knapper wird. Die Pharmabranche ist aber weiterhin bereit, einen Anteil zur Stärkung des Pharmastandortes und zur Konsolidierung der GKV-Finanzen beizutragen.“
Der geplante dynamisierte Herstellerabschlag würde demnach einen qualitativ neuen Eingriff in die Preisbildungsfreiheit darstellen. Die vom Bundesverfassungsgericht 2025 noch akzeptierte temporäre Erhöhung werde deutlich überschritten, zumal er diesmal zeitlich nicht befristet werde, sondern auf den bestehenden 7‑Prozent‑Rabatt addiert werde. Bis 2030 rechnet die Branche mit einer Belastung von 20 Prozent und bis 2040 sogar mit 50 Prozent.
Die Höhe des dynamisierten Abschlags orientiere sich zudem automatisch an der Differenz zwischen Ausgabenentwicklung und beitragspflichtigen Einnahmen, was durch die Kanzlei als besonders kritisch bewertet wird. Die geplanten Clusterausschreibungen nach § 130e SGB V seien ein „grundlegender Systembruch“ im Umgang mit patentgeschützten Arzneimitteln, heißt es weiter. Hier käme es zu einer Doppelregulierung, die die nutzenbasierten Erstattungsbeträge faktisch entwertet und den Marktzugang de facto über Rabattausschreibungen steuert.
„Besonders deutlich wird das Gutachten in seiner verfassungsrechtlichen Bewertung dort, wo es die Gesamtbelastung durch alle Pharmamaßnahmen des BStabG bewertet. Nach Auffassung der Juristen kann dieses Gesamtpaket einen unverhältnismäßigen additiven Eingriff in die Berufsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmen darstellen“, bilanziert Pharma Deutschland.