Packungsdesign

Gingium: Hexal streicht Extra-Intensiv-Spezial APOTHEKE ADHOC, 23.11.2018 12:58 Uhr

Berlin - 

Neues Design und kürzerer Name: Hexal verpasst dem Gingium-Portfolio einen neuen Anstrich. Zur Monatsmitte wurde die bekannten Ginkgo-haltigen Arzneimittel unter dem neuen Namen gelistet. Die Umstellung soll bis Ende 2019 beendet sein.

Intens, Spezial und Extra sind Geschichte. Hexal verzichtet künftig auf die Namenszusätze für Gingium. In diesem Zuge werden alle Packungen mit Ausnahme der Dosierung zu 40 mg eine neue PZN erhalten. So sollen die Arzneimittelbezeichnungen besser einprägsam sein. Betroffen sind die Filmtabletten in den Stärken 80, 120 und 240 mg. Im Zuge der Umbenennung wurde das Design überarbeitet. Markenname und Ginkgoblatt werden einen größeren Platz auf der Umverpackung einnehmen und auffälliger sein.

Die Indikationen werden ebenfalls gut sichtbar auf der äußeren Verpackung platziert. Für die Stärke zu 120 mg wird der Zusatz: „Bei geistigen Leistungseinbußen und zur Förderung der Durchblutung“ aufgebracht. Für die Wirkstärke kommt die Farbe Blau ins Spiel. Für die anderen Stärken wurden andere Blautöne gewählt. Die Farbgebung soll eine bessere Unterscheidung der einzelnen Produkte ermöglichen.

Das Anwendungsgebiet soll außerdem besser in Szene gesetzt werden. Kopf, Gehirn und Ohr wurden als Wirkort farblich hervorgehoben. An der Zusammensetzung der einzelnen Produkte ändert sich jedoch nichts. Für die im Markt befindlichen Packungen ist keine Retourenregelung vorgesehen, die Arzneimittel sind weiterhin verkehrsfähig und können abverkauft werden. Die Umstellung soll bis Ende 2019 beendet sein.

Gingium ist ein standardisierter und monographiekonformer Ginkgo-biloba-Spezialextrakt. Enthalten sind 22 bis 27 Prozent Ginkgoflavonglykoside und 5 bis 7 Prozent Terpenlactone, davon 2,8 bis 3,4 Prozent Ginkgolide A, B und C sowie 2,6 bis 3,2 Prozent Bilobalid, als auch < 5 ppm (< 0,0005 %) Ginkgolsäuren. Der Spezialextrakt entspricht der Arzneibuchmonographie „Gereinigter und quantifizierter Ginkgotrockenextrakt“ nach dem europäischen Arzneibuch Ph.Eur.

Gingium hält eine Zulassung zur symptomatischen Behandlung des dementiellen Syndroms vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Ginkgo ist unter Nummer 20 in der OTC-Ausnahmeliste – Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie – gelistet. Die aufgeführten Non-Rx-Präparte gelten zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard. Die Liste wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erstellt. Erstattungsfähig ist Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt als Aceton-Wasser-Auszug mit einer standardisierten Tagesdosis von 240 mg zur Behandlung der Demenz.

Der G-BA beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung verschiedener bei Alzheimer Demenz zugelassener Therapieoptionen, darunter auch auch Ginkgo-haltige Präparate. Die Experten kamen 2010 zu dem Entschluss, dass für die Dosierung von 240 mg Gingko-Extrakt pro Tag ein Nutzen belegt ist. Dies sei für das Therapieziel „Aktivitäten für das tägliche Leben“ gegeben. Einen Hinweis auf einen Nutzen sah das IQWiG in den Punkten „kognitive Fähigkeiten“, „allgemeine psychopathologische Symptome“ sowie „Lebensqualität der (betreuenden) Angehörigen“. In der aktualisierten Therapieleitlinie „Demenz“ wurde allerdings nur der Extrakt von Dr. Willmar Schwabe aufgenommen.