Herstellerrabatt

Gerke hält Abschläge zurück APOTHEKE ADHOC, 13.08.2012 15:22 Uhr

Berlin - 

Herstellerrabatte sind eine heikle Angelegenheit. Die Apotheken tragen das Risiko, dass sie auf den fremden Zwangsabschlägen sitzen bleiben. Die Hersteller wiederum müssen zusehen, dass sie nicht für Rezepte zahlen, mit denen sie gar nichts zu tun haben. Vor allem Reimporteure laufen immer wieder Gefahr, dass sie ihnen Abschläge in Rechnung gestellt werden, obwohl Produkte der Mitbewerber abgegeben wurden. Pharma Gerke prüft seit einigen Jahren jedes Rezept und korrigiert die Rechnungen. Dabei passieren offenbar gelegentlich Fehler.

 

Für die betroffenen Apotheken bedeutet das Vorgehen des Unternehmens einen Mehraufwand, denn sie müssen von sich aus aktiv werden, wenn Beträge gekürzt werden. Dabei könnte Pharma Gerke mit einem Blick in die eigene Kundendatei so manchem Missverständnis vorbeugen.

Bereits seit Jahren sieht sich der Reimporteur mit Abschlagsforderungen konfrontiert, die sich nicht mit den Abverkäufen in Einklang bringen lassen. 2009 hatten die Rechenzentren Gerke einen Herstellerrabatt von insgesamt 5,5 Millionen Euro in Rechnung gestellt. Ein Abgleich der PZN-Nummern habe eine Differenz von rund 1,75 Prozent ergeben, sagte ein Sprecher des Unternehmens damals.

Andere Anbieter gehen ähnlich vor: Haemato Pharm fragte vor einem Jahr bei Apotheken nach, bei welchem Großhändler sie bestellen. Einmalig verlangte die Firma aus Berlin einen Lieferschein als Nachweis. Der Hersteller Bendalis hatte Anfang 2011 bundesweit 800 Apotheken wegen vermeintlich falscher Abrechnungen angeschrieben und Bezugsnachweise verlangt.

Der Reimporteur aus Grevenbroich hat in den vergangenen Monaten wiederholt Rechenzentren darüber informiert, dass er den Abschlag für bestimmte Verordnungen nicht bezahlen wird. Als Grund wurde angegeben, der abgerechnete Artikel sei überhaupt nicht geliefert worden.

Erst wenn die Apotheken nachweise konnten, dass sie die Ware über den Großhandel oder sogar direkt bestellt hatten, wurde der Differenzbetrag beglichen. Dabei ging es nicht nur um kleine Beträge, sondern teilweise um dreistellige Einzelpositionen.