Rx-Boni

easy geht nach Straßburg Carolin Bauer, 15.04.2013 08:23 Uhr aktualisiert am 15.04.2013 10:28 Uhr

Rx-Boni als Menschenrecht? easy zieht für die Zulassung von Rabatten auf verschreibungspflichtige Arzneimittel vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Foto: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Berlin - 

easy pocht weiter auf die Zulässigkeit von Rx-Boni: Die Systemzentrale plant den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter sollen dafür sorgen, dass easy im Streit um Rx-Boni ein faires Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bekommt. Die Karlsruher Richter hatten die Beschwerde eines easy-Apothekers zuvor ohne Begründung abgewiesen.

„Wir werden dies aber so nicht akzeptieren und eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einlegen“, sagt easy-Vorstand Stephan Just. Das BVerfG muss sich laut easy dem Thema annehmen.

In Rheinland-Pfalz hatte ein Franchisenehmer von easy wie viele seiner Kollegen seinen Kunden für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Einkaufsgutschein von einem Euro gewährt. Daraufhin leitete die Landesapothekerkammer ein Verfahren ein. Die Richter sahen in den Rabatten einen Verstoß gegen die Preisbindung.

Die Kammer wähnt sich laut easy in falscher Sicherheit: „Es ist nicht korrekt, dass diese Entscheidung aus Karlsruhe endgültig ist“, so Just. Die Richter hätten den Antrag vorerst ohne Begründung zurückgewiesen, obwohl verschiedene Grundrechte betroffen seien. Das bedeute nicht, dass die Kammern gegen Rx-Boni vorgehen dürften.

Das Straßburger Gericht wacht nach eigenen Angaben über die Einhaltung der Grundrechte, die in der Europäischen Konvention für Menschenrechte festgelegt sind. Klagen kann jede Person, die sich durch einen Staat in ihrem Grundrecht verletzt fühlt. Wenn alle innerstaatlichen Rechtswege ausgeschöpft sind, kann die Beschwerde zulässig sein.