Kommentar

Ein Kampf gegen Windmühlen 24.04.2025 15:11 Uhr

Berlin - 

Persönliche Daten müssen geschützt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Amazon-Urteil auch für Bestellungen von OTC-Präparaten über den Marktplatz bestätigt. Dass der US-Konzern keine vorherige aktive Einverständniserklärung bereithält, bekommen jetzt die dortigen Händler zu spüren und stoppen den Versand. Für sie dürfte es wegen der Popularität des Versandriesens um einen deutlichen Umsatzeinbruch gehen – doch der vermeintliche Erfolg des Münchener Vor-Ort-Apothekers wird wohl von kurzer Dauer sein, denn an dem System der Bestellplattformen ändert seine erfolgreiche Klage generell nichts und die Versender werden Lösungen finden, den Datenschutz rechtskonform umzusetzen. Ein Kommentar von Carolin Ciulli.