Testkäufe

EAV mahnt Apotheken ab APOTHEKE ADHOC, 23.10.2012 13:47 Uhr

Testkäufer aus Holland? Die Europa Apotheek Venlo hat mehrere Apotheken in Bayern abgemahnt. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Europa Apotheek Venlo (EAV) hat in den vergangenen Tagen mehrere

Apotheken in Bayern abmahnen lassen. Zuvor hatte die niederländische

Versandapotheke offenbar Testkäufer in die Apotheken geschickt. Nach

Angaben von Betroffenen  wurden bewusst Fälle konstruiert, um Verstöße

gegen das Apothekenrecht zu provozieren.

Laut dem Bayerischen Apothekerverband (BAV) haben die Testkäufer Anfang Oktober in enger zeitlicher Abfolge mehrere Apotheken aufgesucht. Diese hatten am Abend beispielsweise Prostagutt forte in Verbindung mit Hoggar night gekauft und als Vorlage eine vermeintliche SMS des Vaters vorgezeigt.

In einem anderen Fall wurde eine 50er-Packung Imodium akut lingual verlangt. Nach Hinweis auf die Verschreibungspflicht habe der Testkäufer nach fünf Kleinpackungen gefragt und den Bedarf mit einer anstehenden Reise begründet, berichtet ein betroffener Apotheker.

Im Auftrag der EAV hatte eine Hamburger Anwaltskanzlei einzelne Apotheken in der Folge abgemahnt. Die Vorwürfe: Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept, Verletzung von Informations- und Beratungspflichten sowie Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Der BAV hat seine Mitglieder gewarnt und Betroffene gebeten, den Kontakt zum Rechtsexperten des Verbands zu suchen.

Was hinter der Aktion steckt, ist unklar. Bei der EAV war bislang niemand zu einer Stellungnahme zu erreichen. Möglicherweise versucht die EAV mit den Testkäufen zu beweisen, dass die Beratung in Vor-Ort-Apotheken nicht besser ist als im Versandhandel.

Hintergrund könnte die Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sein, mit der die Beratungsleistung der Versender genauer geregelt wurde. Mit entsprechenden Testergebnissen könnte die EAV versuchen, die Argumente für ihr Geschäftsmodell zu stärken. Offen ist auch, ob die Testkäufe auf Bayern beschränkt waren. Dem BAV liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.