Discount-Konzept

easyApotheke: Versand ohne Beratung Alexander Müller, 14.09.2009 18:27 Uhr

Berlin - 

Eine Versandapotheke und ein Franchise-Konzept unter einer Marke zu führen, ist nicht leicht. Das dürfte jedem DocMorris-Apotheker bewusst sein, der schon einmal mit einem Kunden über die Preise im Versandkatalog diskutieren musste. easyApothekern geht es da nicht besser; auch die Discountapotheke fährt zweigleisig. Für ihre Kunden hatte easyApotheke eine Erklärung für die Preisunterschiede parat - doch die Ausführungen riefen die Wettbewerbszentrale auf den Plan.

Der Arzneimitteldiscounter hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, nicht mehr mit der beanstandeten Erklärung zu werben, warum Arzneimittel bei easyApotheke online billiger verkauft werden als in den niedergelassenen Apotheken der Franchise-Partner. Die Wettbewerbszentrale hatte easyApotheke abgemahnt und schließlich ein Einlenken der Versandapotheke erreicht.

„Warum sind viele Produkte der Versandapotheke und der easyApotheke.de eigentlich noch preiswerter?“, hatte easyApotheke in den FAQ die eigenen Kunden gefragt. Die Erklärung lautete: „Die Versandapotheke ist nicht unmittelbar mit den lokalen easyApotheken verknüpft. Der Internet-Shop befasst sich lediglich mit dem Versand von Arzneimitteln. Eine persönliche Beratung und andere apothekenübliche Leistungen erhalten Sie nur in den easyApotheken vor Ort. Dieses ist mit einem höheren Personal-Einsatz verbunden, welches auch den Preisunterschied erklärt.“

Aus Sicht der Wettbewerbszentrale war dies eindeutig irreführend. „Auch bei einer Versandapotheke muss die Beratung sichergestellt werden“, sagte Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dabei habe sie in ihrer Abmahnung noch unterstellt, dass es sich um eine bloße Werbeaktion handelt. „Denn wenn es sich wirklich so verhält wie von easyApotheke geschildert, dann wäre das ein Verstoß gegen das Apothekenrecht“, so die Rechtsanwältin.