Sonderkündigungsrecht

E-Mail-Streit: Apotheker gewinnt gegen Noventi 12.11.2025 09:26 Uhr

Berlin - 

Noventi hat einen Apotheker aus Eschweiler wegen Auskunfts- und Zahlungsansprüchen aufgrund Nichterfüllung vertraglicher Pflichten verklagt. Der Inhaber kündigte den Vertrag, nachdem die Gebühren erhöht wurden, eine vorherige E-Mail mit Verweis auf ein Sonderkündigungsrecht habe er nicht erhalten. Der Rezeptabrechner argumentierte, dass die angekündigte Frist nicht eingehalten wurde. Das Landgericht München I wies die Klage zurück: Es sei die Pflicht von Noventi, der Informationspflicht vollständig nachzukommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.