Kommentar

DocMorris: Konsequent grenzwertig Alexander Müller, 22.02.2019 09:22 Uhr

Berlin - 

Das Imperium schlägt zurück. Jetzt will DocMorris 15 Millionen Euro von der Apothekerkammer Nordrhein. Die Versandapotheke beklagt verlorene Umsätze wegen der Gerichtsverfahren, mit denen die Kammer sie jahrelang beschäftigt hat. Das ist konsequent, beziehungsweise es passt ins Bild. Ein Kommentar von Alexander Müller.

Nun gab es seinerzeit eine eindeutige Rechtsprechung und sogar eine gesetzgeberische Klarstellung zum Thema Rx-Boni. DocMorris hat dennoch immer wieder Boni gewährt, in Form von Gutscheinen und sonstigen Vergünstigungen. Und die Kammer Nordrhein hat immer wieder dagegen geklagt. DocMorris hat diese Urteile ignoriert, die Kammer hat wiederholt Ordnungsgelder beantragt, die auch verhängt wurden – mehrfach in sechsstelliger Höhe.

Doch DocMorris hat auch dies ignoriert und die Ordnungsgelder einfach nicht bezahlt. Weil es Schwierigkeiten dabei gab, das Geld einzutreiben, sind mehrere Ordnungsgelder verjährt. Fraglos haben die Anwälte der Versandapotheke ihre Hausaufgaben gemacht, aber unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten wundert es schon, dass DocMorris politisch unbeschadet aus der Sache herausgekommen ist.

Dann kam die Wende: Das OLG Düsseldorf legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sein Boni-Verfahren zur Vorabentscheidung vor. Und die Luxemburger Richter hoben die Preisbindung für DocMorris & Co auf. Der Nachteil, dass Versandapotheken ihre Kunden nicht persönlich beraten können, wurde als größer angesehen als beispielsweise der Vorteil, dass sie bei Kapitalgebern und Glücksritter Geld einsammeln können, um mit Boni Umsätze zu kaufen.

Über die Entscheidung und ihre Begründung ist alles gesagt. DocMorris war am Ziel und fühlte sich bestätigt auch im Ignorieren der Gerichte. Nun ja. Hätte DocMorris – wäre das EuGH-Verfahren anders ausgegangen – die fälligen Ordnungsgelder doch noch bezahlt? Wohl kaum.

Dass DocMorris jetzt auch noch Schadenersatz fordert, ist einerseits verständlich, schließlich muss die Versandapotheke auch eigene Interessen durchsetzen – mit Blick auf die Kapitalgeber. Aber diese Aktion sieht schon arg nach Frustfoul aus. Die Apothekerkammer hat sich bei ihrem Vorgehen auf eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Bundesgerichte gestützt. Und sie hat rechtskräftige Urteile vollstrecken lassen, die sich wiederum auf diese höchstrichterliche Rechtsprechung bezogen.

Ob dann alles dafür getan wurde, die Ordnungsgelder einzutreiben, ist von außen schwer zu bewerten. Da auch die Richter zusehends genervt von DocMorris waren, kann man aber davon ausgehen, dass sie es sich nicht zu leicht gemacht haben. Die Angelegenheit wäre dann ein trauriges Beispiel dafür, dass die EU als Wirtschaftsraum besser funktioniert denn als Staatengemeinschaft. Hatte womöglich andererseits die Kammer zu viel Schaum vorm Mund bei ihren ganzen Klagen? Nein, um glaubwürdig zu bleiben musste sie den eingeschlagenen Weg konsequent weiter beschreiten.

Besonders wahrscheinlich ist es nicht, dass die Kammer nun Schadenersatz zahlen muss. Solche Klagen sind immer kompliziert, in diesem Fall umso mehr, da DocMorris auch während der gerichtlichen Auseinandersetzungen teilweise weiter Boni gewährt hat und auch nach dem EuGH-Urteil das Rx-Geschäft nicht gerade explodiert ist. Das Wachstum ist zudem auf andere Faktoren zurückzuführen, wie etwa die massive Ausweitung der Werbung. Vielleicht geht es DocMorris auch nur um die Schlagzeile. Aber wenn das EuGH-Verfahren eines gezeigt hat, dann, dass man sich vor Gericht nie zu sicher sein sollte.