Ab sofort wieder Rx-Boni

DocMorris feiert BGH-Urteil 17.07.2025 10:24 Uhr

Berlin - 

DocMorris ist extrem zufrieden mit dem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zur Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Auf Basis der Entscheidung gewähre man den Kunden ab sofort wieder einen finanziellen Bonus.

„Das heutige Urteil des BGH unterstreicht unsere Rechtsauffassung einmal mehr“, sagt CEO Walter Hess. „Wir haben unseren Kunden stets Rezept-Boni zu unseren Lasten gewährt und werden dies nun auch wieder tun. Die Belastung der Patienten ist in den letzten Jahren gestiegen, ihre durchschnittliche Zuzahlung pro Packung hat sich seit 2019 um 10 Prozent auf 3,30 Euro erhöht. Der Bonus reduziert diese Belastung. Damit können kranke Menschen bei ihren Gesundheitsausgaben sparen, ohne dass zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem entstehen.“

Konkret: „Der Bonus gilt bei Online-Bestellungen für alle Medikamente auf Rezept. Er wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und automatisch am Ende des Quartals per Banküberweisung ausgezahlt.“

Das Urteil steht laut DocMorris im Einklang mit der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016, der zufolge eine starre Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstößt. Am 27. Februar habe der EuGH zudem erneut bestätigt, dass Rabatt- und Boni-Werbung einer EU-Versandapotheke für den Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln generell zulässig seien und ein entsprechendes Verbot gemeinschaftsrechtswidrig sei.

In dem Prozess ging es um Schadenersatzforderungen gegenüber der Apothekerkammer Nordrhein; tatsächlich hatte der EuGH aber Werbung mit Gutscheinen für unzulässig erklärt, die auch für OTC-Präparate genutzt werden können. Die Versender hatten ihr Modell daraufhin umgestellt. Ende Juli wird der BGH auch zu diesem Verfahren entscheiden.

Schon die mündliche Verhandlung hatten die DocMorris-Anwälte triumphiert. Die Richter hatten den Anwalt des Bayerischen Apothekerverbands (BAV), der gegen ein altes Rabattmodell des Versenders geklagt hatte, in ein regelrechtes Kreuzverhör genommen.

Aus Sicht der Richter konnten keine statistischen Daten oder andere aussagekräftige Nachweise beigebracht werden, die belegen würden, dass eine Preisbindung bei Rx-Arzneimitteln notwendig sei, um die Gesundheit der Patienten und die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. Der BGH konnte in der mündlichen Verhandlung am 7. Mai keinen Zusammenhang zwischen dem Rezept-Bonus und dem Rückgang der Apothekenanzahl erkennen. Online-Apotheken könnten vielmehr dazu beitragen, die Versorgung in der Fläche zu sichern.

Allerdings hat der BGH jetzt nur auf Grundlage der alten Regelung im Arzneimittelgesetz (AMG) entschieden. Die neue Regelung nach Sozialgesetzbuch (SGB V) könnte noch in einem neuen Verfahren behandelt werden. DocMorris hatte sich eigentlich dazu direkt eine Antwort oder gar eine Vorlage an den EuGH gewünscht.