Keine Zuweisung
Dermanostic darf mit Versendern kooperieren 30.07.2026 13:02 Uhr
Berlin -
Mit der freien Apothekenwahl ist es auf telemedizinischen Plattformen oft nicht allzu weit her, in der Regel werden Partnerapotheken ausgewiesen. Auch Dermanostic hatte Kooperationsverträge und schickte Rezepte direkt an Apo.com oder Shop Apotheke. Die Wettbewerbszentrale beanstandete dies als unzulässige Zuweisung, doch das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hob jetzt ein zuvor vom Landgericht ausgesprochenes Verbot auf.