Wegen Gehwegaufsteller

Bußgeld für Easy-Apotheke Torsten Bless, 06.02.2018 10:25 Uhr

Berlin - 

Einzelhändler im Bonner Ortsteil Bad Godesberg bangen um ihre Existenz. Behördlich ist ihnen die Aufstellung von Werbetafeln vor den Geschäften untersagt worden. Die Easy-Apotheke an der Godesburg hat bereits ein Bußgeldverfahren am Hals.

Bonn sorgt sich um sein schönes Stadtbild. Darum hat die Verwaltung im letzten Jahr ein neues Gestaltungskonzept in Kraft gesetzt. Aufsteller vor Einzelhandelsgeschäften sollen entfernt oder zumindest reduziert werden. Zudem dürfe es keine „überbordende Werbung an Gebäuden, die ihrer Form und Schönheit beraubt werden“ mehr geben.

Die Einzelhändler in Bad Godesberg wurden in einem Schreiben vom August dazu aufgefordert, „das charakteristische Stadtbild des Stadtbezirkszentrums“ mit seiner gewachsenen Baustruktur und historischen Bedeutung zu wahren und „das Stadtbild im Zentrumsbereich zu verbessern“. Die Verwendung von Gehwegaufstellern wurde rundweg untersagt. In der Lokalpresse klagten die Einzelhändler bereits, nur mithilfe von Auslagen könnten sie in der weitläufigen Fußgängerzone überhaupt auf sich aufmerksam machen, sie sehen sich in ihrer Existenz bedroht.

Gar so weit will Christoph Schneider nicht gehen. Der Filialleiter der Easy-Apotheke an der Godesburg hat dennoch viel Ärger am Hals. „Als das Schreiben der Stadtverwaltung bei uns einging, haben wir erst mal gar nicht reagiert. Dann hat das Ordnungsamt uns aufgefordert, die Aufsteller und Produktkörbe unverzüglich wegzuräumen“, berichtet Schneider. Im Herbst sei ein Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit eingeleitet worden. Wie viel er zahlen muss, weiß Schneider auch heute noch nicht.

„Der Kunde ist es gewohnt, dass die Aufsteller mit den Hinweisen auf unsere Sonderangebote vor der Apotheke stehen“, sagt Schneider. Um neuen Ärger mit den Behörden zu vermeiden, hat er sie bereits in die Passage gestellt. Dabei dienten die Kundenstopper nicht allein dazu, die Passanten anzulocken, erzählt der Apotheker. „Unter dem Dach der Apotheke hängt unsere Leuchtreklame, das Apotheken-A und eine Uhr. In der Vergangenheit wurden sie bereits 15 Mal von Lieferfahrzeugen heruntergeholt. Wenn die Auslagen vor der Tür stehen, passiert das nicht.“

Die jetzige Situation sei absolut unbefriedigend und geschäftsschädigend, so Schneider. „Ich habe Verständnis dafür, dass nicht jeder Einzelhändler tun oder lassen soll, was er will.“ Doch die Stadt setze keine klaren Kriterien. „Es sollte klar definiert werden, was geht. Ich bin durchaus bereit, eine Sondernutzungsgebühr zu zahlen, dann wäre alles gut“, sagt Apotheker Schneider. „Doch zunächst wurde uns in Aussicht gestellt, dass man einen Antrag auf Sondergenehmigung stellen kann. Dann hat man uns aber bedeutet, dass die Chancen auf eine Erlaubnis schlecht stehen.“

Noch hat er Hoffnung, dass die Politik zur Besinnung kommt. Das Gestaltungskonzept ist vorläufig bis zum Sommer befristet. Danach soll die Stadtverwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen, damit die Vorschriften eventuell noch nachjustiert werden können.