Rabattverträge

BKK darf keine Rabatte diktieren Alexander Müller, 12.07.2011 15:27 Uhr

Berlin - 

Die geplanten Rabattverträge der Bahn BKK sind akut in Gefahr: Die Vergabekammer des Bundes hat der Kasse verboten, Zuschläge zu erteilen. Das von der BKK gewählte Modell mit unbegrenzt vielen Rabattpartnern und festgelegten Preisnachlässen ist aus Sicht der Behörde vergaberechtswidrig. Der Fall liegt jetzt beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG). Verhandelt wird dem Vernehmen nach erst am 23. November.

Die Bahn BKK wollte bei ihren Rabattverträgen über rund 290 Wirkstoffe keine exklusiven Zuschläge erteilen. Vielmehr sollten möglichst alle Herstellern mit an Bord genommen werden, um den Versicherten eine Umstellung zu ersparen. Dazu sollten die Unternehmen eine Absichtserklärung unterschreiben. Die Rabatte wollte die BKK dann für jeden Wirkstoff selbst festlegen. Eigentlich sollte es schon in diesem Monat losgehen, doch mehrere Hersteller hatten mit Erfolg Beschwerde gegen die Ausschreibung eingelegt.

Die Vergabekammer beim Bundeskartellamt ist den Argumenten der Industrie in weiten Teilen gefolgt. Das Gesamtkonstrukt der BKK stelle eine missbräuchliche Anwendung einer Rahmenvereinbarung und einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht da, heißt es im Beschluss. Die Hersteller würden de facto gezwungen, die vorgegebenen Rabatte zu akzeptieren, so die Vergabekammer. Ansonsten drohe ihnen, in der Apotheke künftig nicht mehr abgegeben zu werden.

Auch hätten die Hersteller von diesem Rabattmodell keinerlei Vorteile - etwa in Form von Umsatzzuwächsen - zu erwarten. Schließlich sei es die erklärte Absicht der Kasse, Verträge mit möglichst allen Herstellern zu schließen. Die Unternehmen müssten also einen Rabatt akzeptieren, den sie weder kalkulieren noch selbst anbieten könnten, moniert die Vergabekammer.

Erschwerend hinzu komme, dass die Hersteller immer das gesamte Portfolio anbieten müssten und nicht für einzelne Wirkstoffe bieten könnten. „Vor diesem Hintergrund ist es missbräuchlich, die Unternehmen zur Akzeptanz eines diktierten Rabatts zu veranlassen“, heißt es im Beschluss.

Letztlich kritisierte die Vergabekammer auch, dass Hersteller in einem Konzernverbund nur dann teilnehmen können, wenn alle Unternehmen der Gruppe mitmachen. Dies wurde als Verstoß gegen den Geheimwettbewerb gewertet. Die Vergabekammer riet der Kasse, es mit einer neuen Ausschreibung und weniger Rabattpartnern noch einmal zu versuchen. Rechtskräftig ist der Beschluss aber noch nicht. Die Kasse hat Beschwerde beim OLG eingelegt.