OTC-Verkauf über Plattformen

BGH: Zwei Apotheker streiten über Amazon 23.01.2025 15:31 Uhr

Karlsruhe - 

Dürfen Arzneimittel durch Apotheken über Amazon verkauft werden, wenn diese die Bestelldaten „mitlesen“ können? Diese Frage musste heute der Bundesgerichtshof (BGH) klären, der dazu eine Segelanweisung aus Luxemburg angefordert hatte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Sache restriktiv ausgelegt, gleichzeitig aber eine Hintertür gelassen: Wenn Kundin beziehungsweise Kunde zustimmen, geht die Sache in Ordnung. In Karlsruhe wurde trotzdem ausdauernd gestritten – und paradoxerweise kritisierten beide Apotheker den Internetriesen.