NEM statt Arzneimittel

BGH: Mannose darf nur heimlich wirken 20.11.2025 17:10 Uhr

Berlin - 

Mannose hat eine pharmakologische Wirkung und ist daher – auch wegen seiner Aufmachung – als Arzneimittel einzustufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, nach zuvor der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits entsprechend geurteilt hatte. Klosterfrau hat bereits vorgesorgt und den Nachfolger als Nahrungsergänzungsmittel ohne Aussagen zu möglichen Wirkungen eingeführt.