Psychopharmaka

AstraZeneca verliert Streit um Quetiapin retard APOTHEKE ADHOC, 14.11.2012 12:35 Uhr

Kein Schutz mehr: Das Bundespatentgericht hat AstraZeneca das Formulierungspatent für Seroquel XR aberkannt. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Das Bundespatentgericht hat dem Pharmakonzern AstraZeneca die verbliebenen Schutzrechte für Seroquel XR (Quetiapin) entzogen. Damit gaben die Richter der

Klage mehrerer Generikahersteller statt. AstraZeneca will nach eigenen

Angaben rechtliche Schritte prüfen.

Ende März war das Patent für Seroquel abgelaufen. Daraufhin kamen generische Varianten als Film- und Retardtabletten auf den Markt. Mitte April intervenierte AstraZeneca wegen einer angeblichen Patentrechtsverletzung: Lediglich das Wirkstoffpatent, nicht aber das Formulierungspatent für die XR-Tabletten sei abgelaufen. Dagegen klagten Generikahersteller wie Teva und Hexal. Parallel erwirkte AstraZeneca im Mai eine einstweilige Verfügung.

Das aktuelle Urteil stehe im Widerspruch zu den Entscheidungen aus anderen Ländern, sagte ein Sprecher von AstraZeneca. Gerichte in Spanien oder den USA hätten das Formulierungspatent in den vergangenen Monaten für gültig erklärt. Gegen die Entscheidung eines Gerichts in Großbritannien, welches das Formulierungspatent ebenfalls für nichtig erklärt hätte, sei bereits Berufung eingelegt.

Seroquel Prolong ist in Deutschland seit 2008 erhältlich. Das Antipsychotikum ist unter anderem für die Behandlung erwachsener Schizophrenie-Patienten sowie für die Behandlung manischer und depressiver Episoden bei erwachsenen Patienten mit bipolaren Störungen zugelassen.