Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz
Aspirin-Werbung: Influencerin geht zu weit 01.11.2025 08:17 Uhr
Berlin -
Arzneimittelwerbung in Sozialen Medien ist eine Gratwanderung. Auch Pharmahersteller gehen mit Werbepartnerschaften an die Grenzen und werden in ihre Schranken verwiesen. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat ein Instagram-Reel einer Influencerin als einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gewertet – aus mehreren Gründen. In dem Beitrag warb sie für Aspirin Plus C und bot auch einen Rabattcode von 20 Prozent an. Bayer prüft derzeit die Begründung, eine Revision wurde aber nicht zugelassen.