Nach Zinsanhebung

Apobank streicht Verwahrentgelt Patrick Hollstein, 22.07.2022 08:40 Uhr

Die Apobank streicht nach der Zinserhöhung der EZB das Verwahrentgelt für Privatkunden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) die Negativzinsen gestrichen hat, wird die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) wie angekündigt keine Verwahrentgelte mehr berechnen.

Die EZB hebt die Leitzinsen mit Wirkung zum 27. Juli um 50 Basispunkte und den Zins für die Einlagefazilität auf 0 Prozent an. Daher wird die Apobank ab demselben Tag für ihre Kundinnen und Kunden kein Verwahrentgelt mehr berechnen. Die Bank hatte dies bereits bei der Einführung im Frühjahr angekündigt.

Apobank begrüßt EZB-Entscheidung

Vorstandschef Matthias Schellenberg: „Wir begrüßen den Zinsschritt der Europäischen Zentralbank. Gerade in Zeiten, die durch die steigende Inflation und die Unsicherheiten infolge des Ukraine-Kriegs geprägt sind, ist das ein wichtiges Signal zur Geldwertstabilität. Für uns ist es selbstverständlich, diese Entlastung auch an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben.“

Seit Juni 2014 hatte die EZB von Banken einen Zinssatz für ihre Einlagen bei der Zentralbank verlangt. Dieser war mit der Zeit gestiegen und betrug zuletzt -0,50 Prozent. Während Großkunden wie die Versorgungswerke bereits seit 2017 von Verwaltungsgebühren betroffen sind, hatte die Apobank im Privatkundengeschäft auf die Weitergabe der Kosten verzichtet.

Im April wurden dann doch noch Verwahrentgelte eingeführt, um den dynamischen Anstieg der Kundeneinlagen zu begrenzen. Die Gebühr liegt bei 0,5 Prozent und gilt für Beträge auf Giro- und Tagesgeldkonten. Jede Kundin und jeder Kunde hat einen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro je Betrieb; dieser kann auf Privat- und Geschäftskonto verteilt werden.