Anwältin: BGH ignoriert Risiken 17.07.2025 12:44 Uhr
„Ri·si·ko (Substantiv, Neutrum): Mit einem Vorhaben o. Ä. verbundenes Wagnis, möglicher negativer Ausgang bei einer Unternehmung, Möglichkeit des Verlustes, Misserfolges.“ So weit die Definition eines Begriffs, den der Bundesgerichtshof (BGH) laut Christiane Köber, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Danckelmann und Kerst, im Zusammenhang mit Rabatten für Arzneimittel derzeit nicht anerkennen will.
„Die Entscheidung des BGH ist nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung nicht überraschend, bleibt aber nach wie vor enttäuschend“, so Köber in einer Stellungnahme. „Wir haben ja gerade im Gesundheitsbereich viele sogenannte abstrakte Gefährdungsdelikte, bei denen die Gefährlichkeit einer Handlung vom Gesetzgeber pauschal angenommen wird.“
Die Auffassung des BGH stelle dieses System aktuell auf den Kopf. Die Richter hatten harte Fakten zu der Frage gefordert, warum die Preisbindung geeignet und angemessen sei, um die Gesundheit und die flächendeckende Versorgung zu sichern.
„Aber um das Positive zu sehen: Hoffen wir, dass der BGH in seinem Urteil eine genaue ‚Segelanweisung‘ gibt, welche ‚harten Fakten‘ er sich vorstellt“, so Köber. „Die ‚Tür‘ ist ja noch nicht zu. Und wenn wir ehrlich sind, hat der BGH auch nicht heute die Preisbindung beerdigt – die Beerdigung haben wir doch schon 2016 ‚gefeiert‘.“