Bilastin, Olopatadin, Rizatriptan

AMVV wird angepasst Nadine Tröbitscher, 30.01.2024 14:57 Uhr

Verschiedene Wirkstoffe wurden aus der Verschreibungspflicht entlassen. Foto: Marian Weyo/shutterstock.com
Berlin - 

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) soll angepasst werden. Für Bilastin, Olopatadin und Rizatriptan gelten Ausnahmen in puncto Verschreibungspflicht.

Im vergangenen Jahr wurden verschiedene Wirkstoffe aus der Verschreibungspflicht entlassen – jetzt wird die Arzneimittelverschreibungsverordnung angepasst. Betroffen sind:

Bilastin 10 mg

Bilastin zu 20 mg wurde bereits vor einiger Zeit aus der Verschreibungspflicht entlassen. Jetzt gehört auch Bilastin zu 10 mg zu den Wirkstoffen der Selbstmedikation. Laut Angaben der Verkaufszahlen gibt es derzeit allerdings keine Bilastin-haltigen Arzneimittel zu 10 mg, die sich im Verkehr befinden, heißt es im Referentenentwurf zur Änderung der AMVV.

Die Position Bilastin und seine Ester wird wie folgt ergänzt: „– ausgenommen in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 10 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Kindern ab sechs Jahren angegeben ist –“

Olopatadin

Olopatadin wurde zur Anwendung am Auge aus der Verschreibungspflicht entlassen – „ausgenommen zur Anwendung am Auge, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene angegeben ist, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel –“

Olopatadin ist zugelassen zur Behandlung okulärer Anzeichen und Symptome der saisonalen allergischen Konjunktivitis. Das hochwirksame, selektive Antiallergikum wirkt auf verschiedenen Wegen. Zum einen wird die Wirkung von Histamin gehemmt und zum anderen die Histamin-induzierte Produktion entzündungsfördernder Zytokine durch konjunktivale Epithelzellen verhindert. In-vitro-Studien lassen darauf schließen, dass der Wirkstoff direkt auf Mastzellen der menschlichen Bindehaut wirken kann. In der Folge wird die Ausschüttung entzündungsfördernder Mediatoren gehemmt. Außerdem soll Olopatadin bei okulärer Gabe bei Patient:innen mit durchgängigem Tränennasengang die Nasensymptome mindern.

Derzeit gibt es zwei verkehrsfähige, verschreibungspflichtige national zugelassene Olopatadin-haltige Fertigarzneimittel.

Rizatriptan

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA) hat den OTC-Switch von Rizatriptan 5 mg zur oralen Anwendung im Sommer 2023 einstimmig empfohlen. Jetzt wird die AMVV angepasst „– ausgenommen zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migränean-fällen mit und ohne Aura, nach der Erstdiagnose einer Migräne durch einen Arzt, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 5 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 10 mg je Packung –“

Der selektive Agonist des 5-Hydroxytryptamin-1-like Rezeptors (5-HT1-Rezeptor) besitzt gefäßverengende, entzündungshemmende und schmerzlindernde Eigenschaften. Rizatriptan verursacht eine Verengung der zerebralen Gefäße, die während eines Migräneanfalles weit gestellt sind. Der Wirkstoff vermindert außerdem die Ausschüttung von schmerzauslösenden und gefäßdilatierenden Mediatoren, zu denen auch das Serotonin gehört. Zugelassen ist Rizatriptan zur Behandlung der akuten Migräne mit und ohne Aura. Im Handel sind Tabletten und Schmelztabletten.

Die Wirkstoffe Nifuroxazid und Natriumthiosulfat werden hingegen der Verschreibungspflicht unterstellt.