Wo bleibt die Standesvertretung?
Amazon: Apotheker setzt BGH-Urteil durch 24.04.2025 12:44 Uhr
Berlin -
Apotheker Dr. Hermann Vogel Jr. setzt nun durch, was der Bundesgerichtshof (BGH) vor einem Monat entschieden hat: Beim OTC-Verkauf über Plattformen wie Amazon müssen die Anbieter eine ausdrückliche Einwilligung der Kund:innen zur Erhebung und Verarbeitung der Daten einholen. Bei Zuwiderhandlung liege ein Verstoß gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Was die Richter in Karlsruhe feststellten, muss er nun umsetzen, so Vogel. Die Standesvertretung sei hingegen nicht aktiv geworden.