Bestellstrukturspanne

ALBVVG: Gehe/AHD passt Konditionen an Patrick Hollstein, 02.08.2023 09:51 Uhr

Gehe/AHD passt die Konditionen wegen des höheren Fixums an. Foto: Thomas Mandt
Berlin - 

Wegen des zusätzlichen Aufwands aufgrund von Engpässen bekommt der Großhandel drei Cent mehr pro Packung: Das Fixum wird ab 1. September von 70 auf 73 Cent erhöht. Alliance Healthcare Deutschland (AHD) passt daher die Konditionen an.

Mit dem Engpassgesetz (ALBWVG) seien zum 27. Juli strukturelle Maßnahmen in Kraft getreten, die zu Teilen auch den Pharmagroßhandel beträfen, erklären Florian Truckenbrodt, Geschäftsleiter Vertrieb, und Daniel Poteczin, Leiter Vertriebsmanagement, in einem Brief an die Kunden. Gemeint ist insbesondere die Anhebung des Fixzuschlags.

Konkret wird der Festzuschlag des Großhandels um drei Cent je Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels erhöht, wovon 2 Cent explizit für die vorgesehene Verpflichtung, bei Kinderarzneimitteln einen vierwöchigen Bedarf vorrätig zu halten, vorgesehen sind.

Die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) führt laut AHD zu einer Anpassung der Abrechnung mit den Apotheken. Denn die Rx-Konditionierung erfolge auf Basis des AEP minus 0,73 Euro (= RAP/RAEP). „Die Höhe des RAP/RAEP verändert sich somit nicht“, versichern die beiden Manager.

Aufgrund der erhöhten Differenz zwischen AEP und APU werde allerdings die bisher geltende „erforderliche Bestellstrukturspanne im Rx-Bereich (ohne Hochpreisartikel)“ um 0,14 Prozentpunkte angepasst. Die Anpassungen gelten laut Schreiben ab dem 1. September und für alle Lieferungen ab diesem Zeitpunkt.

Mit dem Handelsspannenausgleich sichern sich die Großhändler aufgrund des steigenden Anteils an Hochpreisern seit Jahren ihre Marge. Durch die Erhöhung des Fixums würde dieser Betrag entsprechend reduziert, daher die Anpassung, die wohl auch von anderen Großhändlern durchgeführt wird. Bei Apotheken ohne dieses Konditioneninstrument ist keine Neuerung erforderlich.

Mehraufwand wegen Engpässen

Der Fixaufschlag für den Großhandel sei angepasst worden, um den Mehraufwand für das Management der Engpässe zu vergüten. Als Beispiele für die zusätzliche Arbeit führen die beiden Manager an:

  • Suche nach alternativen Beschaffungswegen
  • Qualifizierung neuer Lieferanten
  • verlängerte Bevorratungspflicht bei Kinderarzneimitteln
  • Aufbau adäquater Lagerbestände
  • Neukonzipierung von Lagervorgängen und das Einholen von Sondergenehmigungen von Behörden

Ursprünglich war geplant gewesen, dass auch der Großhandel einen Zuschlag von 50 Cent bei Auslieferung eines Austauschpräparats erhält. Bis zum Schluss gab es aber keine Idee, wie dieses Konzept hätte umgesetzt werden können. Anders als beim Zuschlag für die Apotheken wäre die Abrechnung und Auszahlung des Zuschlags für den Großhandel deutlich komplexer geworden, hieß es daher zur Begründung im Änderungsantrag, mit dem auf die Pauschale von 3 Cent auf alle Packungen umgestellt wurde.

Gegen den ursprünglichen Ansatz habe vor allem auch gesprochen, dass Apotheken nicht in jedem Fall zweifelsfrei in der Lage wären, die im Lager befindlichen Arzneimittelpackungen einem bestimmten Großhändler zuzuordnen. „Zur Vermeidung eines aufwendigen Verteilungsmechanismus mit entsprechenden Verwaltungskosten erfolgt nunmehr eine pauschale Erhöhung des Festzuschlags für den Großhandel, die betragsmäßig dem Vorschlag aus dem Regierungsentwurf entspricht“, so der Änderungsantrag.