Unklare Bedingungen

Abo-Falle: Verbraucherzentrale klagt gegen Abnehm-App 13.08.2025 09:17 Uhr

Berlin - 

Fasten ohne Hungern: Die App Fastic verspricht gesünderes Leben durch Intervallfasten – individuell anpassbar, leicht erklärt und millionenfach heruntergeladen. Doch wer die Smartphone-Anwendung testet, tappt laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg leicht in eine Abofalle: Das vermeintlich kostenlose Premium-Jahresabo schlägt mit 99 Euro zu Buche, wenn eine 14-tägige Challenge nicht exakt erfüllt wird – und das oft, ohne dass die Bedingungen klar kommuniziert werden.

Laut der Verbraucherzentrale berichten zahlreiche Userinnen und User, dass sie ohne klar erkennbare Zustimmung ein kostenpflichtiges Jahresabo über 99 Euro abgeschlossen haben sollen. Fastic hatte ursprünglich Fastic Plus für ein Jahr kostenlos in Aussicht gestellt, sofern Nutzerinnen und Nutzer 14 Tage lang täglich zwei Mahlzeiten in die App eintragen. Wer diese Challenge nicht vollständig erfüllt, erhält laut Verbraucherzentrale jedoch oft eine Rechnung.

Die Gestaltung des Angebots ist nach Einschätzung der Expertinnen und Experten irreführend: User wurden nicht ausreichend oder nicht verständlich darauf hingewiesen, dass ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommen kann, wenn die Bedingungen der Challenge nicht eingehalten werden. Die optische Gestaltung – etwa ein Button mit der Aufschrift „Jetzt zum genannten Preis bestellen“, bei dem 0 Euro hervorgehoben war – erweckte laut Verbraucherzentrale den Eindruck eines vollständig kostenlosen Angebots.

Fastic ist eine App für Intervallfasten und Ernährungs-Tracking, betrieben von der gleichnamigen Firma mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen wurde im Dezember 2019 in Dresden gegründet und verlegte kurz darauf seinen Firmensitz nach Berlin. Die App wurde ebenfalls 2019 veröffentlicht und erlangte insbesondere während der Corona-Pandemie internationale Bekanntheit: Im Google Play Store wurde sie über zehn Millionen Mal heruntergeladen, im App Store von Apple über 245.000 Mal bewertet. Fastic arbeitet mit einem sogenannten Freemium-Modell: Die Basisversion ist kostenlos, zusätzliche Funktionen sind im kostenpflichtigen Abo Fastic Plus enthalten.

Abo ohne Abschluss

Betroffene berichten der Verbraucherzentrale, sie hätten keine bewusste Bestellung ausgelöst, teilweise das Abo sofort gekündigt oder die App gelöscht – und erhalten dennoch eine Forderung. Selbst wer die Challenge nachweislich absolviert, wird in manchen Fällen mit dem Argument zur Zahlung aufgefordert, ein einzelner Tag sei angeblich nicht korrekt erfasst worden.

Im konkreten Fall habe sich eine Userin bei Fastic angemeldet, nachdem eine Influencerin für die App im Zusammenhang mit einem kostenlosen Jahresabo geworben hatte. Die Betroffene habe die Anmeldung nur so weit durchgeführt, „bis die Info aufgetaucht ist, dass man mit diesem Angebot an einer Challenge teilnehmen muss (14 Tage lang konstant Essen tracken) und wenn man diese nicht erfolgreich beendet, muss man das Jahresabo (99 Euro) bezahlen.“

Da sie das nicht gewollt habe, brach sie die Anmeldung als Premiummitglied ab und schloss ihrer Ansicht nach somit keinen Vertrag mit Fastic. „Drei Wochen später habe ich durch Zufall entdeckt, dass eine Rechnung von 99 Euro offen ist“, heißt es im Erfahrungsbericht.

Verbraucherzentrale geht rechtlich gegen Fastic vor

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Betroffenen, sich gegen ungewollte Forderungen zu wehren. Dafür stellt sie einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, mit dem der Forderung widersprochen werden kann. Empfohlen wird, diesen per Einwurfeinschreiben zu versenden. Sollte es anschließend zu Mahnungen, Inkassoschreiben oder einem Mahnbescheid kommen, bieten die Verbraucherzentralen weiterführende Hinweise an.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben bereits rechtliche Schritte gegen Fastic eingeleitet. Vor den Landgerichten Berlin und Köln sind Klagen anhängig – unter anderem wegen irreführender Werbung mit Kundenbewertungen, nicht belegbarer Gesundheitsversprechen, unklarer Angaben zu Laufzeit, Widerruf und Kündigung sowie unzulässiger AGB-Klauseln. Auch die Gestaltung des Abo-Abschlusses über Apple-Geräte steht in der Kritik.